Eine Abtretungserklärung müsste vom Schuldner unterschrieben werden, aber das tut er wahrscheinlich nicht. Der Abeitgeber darf an keinem Fremden eine Lohnpfändung ( das ist es dann nunmal) abtreten. Es hilft nur über einen Anwalt, der den Mietmade, auch wenn es ein guter Bekannter ist, einklagen muss. Dies ist ein langer Weg und kostet nur unnötige Euro. Ich würde den ach so guten Bekannten die Wohnung kündigen und einen Zahlenden Mieter die Wohnung vermieten. Und an einam neuen Mieter vorher eine Schufaauskunft einholen, und ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie einen Arbeitsvertrag, oder die letzten 4 Monate Lohnabrechnung vorlegen lassen und kontrollieren, ob er auch wirklich arbeitet. Klingt vielleicht alles wenig spiessig, aber Vertrauen gut, Kontrolle besser :-) Grüssle
Antwort