ähm...also ich denke du willst gegen die Abmahnung eine Anzeige erstatten. Das ist leider NICHT möglich, auch wenn sie deines Erachtens (unötig?!) unrechtmsäßig ist.

Du kannst dann nur gegen die kommende Kündigung widersprechen. Aber da eig eine Abmahnung reicht und du schon 2 bekommen hast, wenn die Nachbarn oder der Vermieter ein Lärmprotokoll haben.

Keine Chance seh ich da für dich.

Und was irgendwelche Anzeigen gegen deine Nachbarn bringen soll, ist mir auch ein Rätsel. Das hat nichts mit deinem Vergehen zu tun.. und wird dir auch nichts bringen, falls du vorhast ihn zu erpressen oder so O.o .. achso wohl wegen dem Zeitfenster?.. warum sollte das funktionieren?

Sei doch ruhig bis du eine Whg gefunden hast! Dann hast du auch keine Probleme. -.- Also echt...-.-

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vermiterin verbittet sich besuch vom freund

hab heute mal eine seltsame frage, ich hab seit so c.a. 5 Wochen ein Problem mit meiner Vermiterin. Vorher sagte sie immer ich soll doch mal mehr unternehemen, ich würde ja den ganzen Tag alleine mit meiner Tochter sein, das wäre nicht gut in meinem alter (24). dann habe ich öfter mal meinen Freund eingeladen, auch übernacht. es fing dann an das sie mir dann persönlich sagte es könnte nicht sein das ich jeden Tag jemand bei mir schlafen lasse, sonst müsste sie die mite erhöhen da nur meine Tochter und ich im Mitvertrag stehen. gut, dachte ich... er ist zwar höchtens 2 mal in der woche da aber wenn sie meint. Ich hab dann veruscht leiser zu sein (auch wenn er da war (türen, fenseher, musik usw.)) dann kam am 4.01.2012 folgende sms gegen 21:30 Uhr:

"(_____) wir müssen uns morgen mal unterhalten! Das mit deinem Besuch geht zu weit! Im Mitvertrag stehst nur du und (_____)! Es schläft fast jeden Tag jmd hier!"

ein paar sekunden später schrieb sie:

"Dann müssen wir die Miete erhöhen"

das nächtse mal war mein freund in der nacht von 9.01 auf den 10.01 bei mir. wir fanden einen Zettel vor meiner Tür auf dem Handschriftlich standt:

"Hallo (_____)! Ich möchte gern am Samstag den Mietvertrag ändern. Strom kannst du dann selber bezahlen und die nebenkosten werden dann erhöt. Du kannst nicht jeden Tag Besuch empfangen lieben gruss (_____)"

als er dann gestern wider bei mir war legte ich ihr einen Zettel vor die Tür und schrieb wir wollen morgens was unternehemen und sind deswegen auch ruhig, hab ihr eine guten nacht gewünscht usw. Ich dachte schon alles ok, aber vor einer Stunde fand ich dann den neuen Brief, wider Handschriftlich.

"Hallo (_____)! Du kannst ja mal besuch haben, das ist ja Ok. Doch bei dir ist es leider fast jeden Tag. Meine Nachbarin hat mich sogar darauf angesprochen, warum soviel besuch hast von verschiedenen Männern. Ich hoffe, dass du morgen Zeit hast! Denn ich möchte gern mit dir reden! Wäre es um 15Uhr Ok für dich! Du kannst dann ja runter kommen.

Danke bis morgen gruss (_____)

Männerbesuch betrifft die Allgemeinkosten!"

Ich weiß nicht was ich da jetzt zu sagen soll? mein Freund hat halt nicht immer das gleiche an, aber es kommen doch nicht drei verschidene und ich bin genauso oft bei ihm... bitte einen rat und danke im vorraus.

P.S. wir wollen nich dieses Jahr zusammenzihen, vorrausichtlich zum 1.04. soll ich ihr das schon sagen oder die fristgerechte Kündigung un den Briefkasten schmeißen?

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und wie ist es gelaufen?

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Wo kann ich Anzeige wegen Ruhestörung stellen? Unter welchen Vorraussetzungen?

Wo kann ich Anzeige wegen Ruhestörung stellen und unter welchen Vorraussetzungen?

Meine Nachbarn haben heute Nacht gefeiert und mich bis heute morgen um 6:00 massiv beschallt, obwohl darum gebeten habe, die Musik leiser zu machen. Ich trug die ganze Nacht Ohrstöpsel, aber der Bass war trotzdem massiv.

Ich weiß, dass die Frage mit Sicherheit nicht zum erstenmal im Internet gestellt wird, aber ich bin bei meiner Suche nicht explizit fündig geworden.

Was ich wohl erfahren habe ist, dass das Ordnungsamt für Solche fragen zuständig ist. Auf deren Website, haber ich die Informationen so verstanden, dass die nur bei wiederholter Ruhestörung tätig werden?

Ich möchte die Sache von gestern Aben einfach so nicht hinnehmen. Es geht auch um den Erziehungseffekt. Selbst wenn die Anzeige ins Lehre läuft, wird das ganze Eindruck hinterlassen.

Wie steht es mit der Beweislast? Diese liegt natürlich bei mir. Die Tatsache, dass dort gestern gefeierert wurde ist nicht zu leugnen und meinen Mitbewohner kann ich als Zeugen anführen. Kann das ausreichen, oder wird hier mehr verlangt?

Ich bin wegen solcher Sachen schon füher bei meinem Vermieter gewesen, und der nimmt Ruhestörung auch ernst, hat mir allerdings gesagt, dass er kurzfristig nicht mehr machen kann, als mahnende Briefe zu schreiben, mit der Bitte Rücksicht zu nehmen. Eine Künding sei erst nach 10 oder mehr Verwarnungen möglich und selbst dann hätte der Mieter noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen, was zu einem langwierigen Verfahren ausarten könnte.

Gruß

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Entschuldigung, aber was dein Vermieter gesagt hat ,ist Schwachsinn.

Du hättest zu diesem Zeitpkt, also in der Nacht, direkt die Polizei holen dürfen - theoretisch hättest du nicht mal klingeln müssen- denn Party ist zu keinen Umständen zu keinem Zeitpunkt erlaubt und vorallem nicht in der Nacht zur Ruhezeit.

Damit hat diese Mietpartei gegen die Hausordnung verstoßen und damit gegen die vertraglichen Regelungen.

Somit kann der Vermieter schon jetzt eine Abmahnung schreiben. Eine Abmahnung hat formelle Richtlinien, die einfach im Internet zu finden sind.

Du musst ein Lärmprotokoll führen. Uhrzeit Datum Art und Weise usw. siehe Google.

Diese Daten werden dann dafür verwendet, sollte die Mietparteit ZUM ZWEITEN MAL auffällig werden, um eine Kündigung durch den Vermieter erwirken zu lassen.

Ob fristlose oder normale Kündigung(m.3 Monaten Frist) ist dem Vermieter überlassen.

Link für Abmahnung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

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Post vom Vermieter wegen Ruhestörung was nun Zimmerlautärke!?!?!?!

Hallo hab da mal ne Interesannnte frage zu einem heiklem Thema... Meine Eckdaten.... Ich: Wohnne seit min. 6 - 7 Jahre im Hause (keine Beanstandungen "Vorbildsmieter") 1 OG Sie wohnt seit ca 1/2 jahr im haus unter mir EG

Haus ist Altbau 1930 - 40 gebaut keine DinNorm Lärmschutzdämmung etc...

Sie: irgenwann Nachts klingelt es um 0:00 wir würden uns zu laug unterhalten Ich: um den hausfrieden zu waren und weil ich gerade wachgeworden bin "ja,ok " blaa... ich hatte den vorfall garnicht ernst genommen....

danach schrieb sie ein Protokol wo wann was .....

am Neujahr kam sie wieder an und meinte wir würden wieder laut sein und sie droht mit Anwalt etc

ich hatte mich meiner seits vorher mit dem vermieter in verbindung gesetzt und 1 Vorsprache "ja, machen sie so weiter wenn sie sich nichts vorzuwerrfen haben , wir wissen das es Altbau ist ist und der boden Knarzt und das die Zwischendecken Hohl sind und es nach unten hin hörbar ist das Normale laufen, Saugen, oder das HasenTrappeln ( Haustier Kaninchen ) etc...

  1. vorsprache nachg neujahr kurz und knapp...ich (wir Meine Frau und Ich) wurden abgewiesen... "Nehmen sie sich einen anwalt oder gehen sie zur Polizei oder machen sie was sie wollen oder so ähnlich "( sehr hilfreich, Dachte ich und hab die Polizei befragt diesem Thema und die haben auch festgestellt da es sich um wohngeräusche handeln würden...und das das Thema nun vom Tisch sei wel beire Parteien ich und sie mit Polizeibeamter gesprochen haben ...

nun kommt es: Vom vermieter kam nun ein Brief wo ich es unterlassen sollte unnötigen lärm zu machen mit dickem katalog wann wir nun lärm gemacht haben sollten ... zitat zeit 11 vormittags stühlerücken in der Küche, unnötiges rumlaufen in der whonung ( zu dem zeitpunkt hatte ich starken Durchfall und das man dan öfters zum Klo geht ist wohl normal :-) dann habe ich noch abgegichen was ich so gehört habe und auch meine eltern im neben haus befragt und die bestättigten mir das auch ihr Nachbar öfters bis ständig irgenwelche arbeiten im der wohnug nehben mir verrichtet ( ist ein reichenhaus mit mehrerehn wohnugen ) die mir den mit auf die liste gesetzt werden ...

Auf diesem schreiben hin haben wir geantwortet das diese anschuldigungen nicht so richttig sind wie sie da auf dem Papier stehen... und auch persönklich abgegeben und als antwort kam dann nur sowaas wie "Interresiert mich nicht, wenn das so weiter geht , die gegenpartei schreibt weiter ein Lärmprotokoll und wir werden und demnächst vor Gerricht treffen !!!

Nun sind wir bemüht auch so leise wie möglich zu sein , schauen aus den fenster befor wir anfangen die Wäsche zuwaschen, Staubsaugen,Kochen, Abwaschen, fernsehgucken etc... Wir Trauen uns bald nicht mehr zu sprechen, wir fangen bald nur noch an zu chatten via skype damit und die nachbarin nicht hört ...Duschen ist schon auch zu laut oder die Klospühlung....

Was sollen wir noch tun ???

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Also. Lärm wird daraus festgemacht, dass du irgendeine Handlung, welche im Vertrag entweder verboten ist oder andere Mieter stark beeinträchtigt und aber von dir unterlassen werden kann: schreien, hämmern in den Ruhezeiten usw.

Lieber Bubu72 (wasn Name :D) macht mit eurem Leben ganz normal weiter!

Deine täglichen Arbeiten kannst du ohne Probleme verrichten.

Der gesunde Menschenverstand hat dir ja schon gesagt, dass es lächerlich ist, dir zu untersagen "unnötig rumzulaufen"! Und vertrau auf ihn! Du darfst in deiner Wohnung soviel rumlaufen, wie du willst! Am besten kaufst du dir noch n Schlagzeug und spielst (mit deinen Kindern?Ansonsten mit deiner Frau) einfach deinen ganzen Frust täglich außerhalb den Ruhezeiten für eine halbe Stunde täglich ab. Erlaubt sind nämlich 45 Min ;)

Spaß beiseite (auch wenns rechtlich erlaubt wäre), lasst euch nicht unterkriegen. Die Dame hat wissen müssen, worauf sie sich in einem Altbau einlässt. Und das wird ja auch abgemessen, wenns soweit kommt und dann wird die nicht vorhandene Dämmung miteingerechnet.

Und vor Gericht werden die niemals gewinnen! GANZ SICHER!

Achja der Vermieter ist bestimmt nur so ruppig geworden, weil die Dame bei ihm Druck gemacht hat. Bestimmt ist sie ihm auch mit Mietminderung gekommen. Vielleicht könnt ihr ihn ja auf diesem Pfad begegnen! Denn Mietminderung...weil jmd auf die Toilette geht und man das hört -.- erklärt sich hoffentlich von selber ;)

Hey ich hab ne interessante Idee! Ihr könnt, so als Beweis, einen Tag lang euch filmen! Auf dem Video macht ihr euren Tagesplan ganz normal - ich meine mit reden und so ;) .

100% wird die Dame in ihr Protokoll aufschreiben, dass ihr zu laut geredet hättet. nun. aufm Video hört man dann ganz eindeutig, dass ihr euch zu diesem Zeitpunkt ganz normal unterhalten habt ;)

Aber ganz ehrlich. Selbst dass ist nicht vonnöten, um gerichtlich gegen die zu gewinnen!

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Also. Richtig ab 7 Uhr darf er hämmern. Jedoch war deine Frage ja eine andere.

Nun. Wenn es sich so zuträgt, dass er wochenlang um diese Uhrzeit hämmert! Dann ist es was anderes. Bei der Unhöflichkeit deines Nachbarns - ich setze voraus, dass du höflich warst (!?)- solltest du jetzt zu deinem Vermieter gehen und ihm das melden.

Dieser wird sich dann mit dem Nachbarn auseinander setzen.

Sollte der Nachbar weiterhämmern, und das wirklich so lange, dann kannst du einen Antrag auf Mietminderung deinem Vermieter zukommen lassen, weil du durch diese Umstände ja beeinträchtigt wirst.

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So. hier ist eine der 10000 Begründungen, wozu eine einzelne Abmahnung dient.

http://www.monero.de/immobilien/mieten-und-vermieten/warum-eine-abmahnung-wichtig-ist.html

Nun hier die Voraussetzungen für eine gültige fristlose Kündigung bsp.

link kommt in der nächsten antwort

Also. jetzt solltest du enweder wirklich die Musik leiser machen, wenn du einem Prozess aus dem Weg gehen möchtest.

Wenn du es nicht tust, kann er dir eine fristlose Kündigung wie auch eine normale (mit 3 Monaten Frist) geben.

Natürlich kannst du dieser widersprechen, aber dann wirst du mit deinem Vermieter vielleicht vor Gericht landen. Und wenn dein Vermieter genug Beweise( Lärmprotokoll, Zeugen) hat, was er vermutlich haben wird, dann -richtig - wirst du verlieren und die Prozesskosten hast du dann auch zu tragen.

Es steht überall, dass du dich an die Zimmerlaustärke halten musst.

Ps: Google hilft.

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Also liebe Anworter.

Es sieht wie folgt aus. Da nichts im Vertrag über Tierhaltung steht darf sie mir diese nicht verbieten. Sie kann lediglich wegen lärm oder schaden gegen mich vorgehen. Das wars. vielen dank für..naja..für die Hilfe von Odermaus und der anderen gutgemeinten Antworten und den anderen. Die sollten sich vllt was anderes suchen, anstatt auf Fragen zu antworten, obwohl sie keine ahnung haben!

In diesem Sinn: Viel Erfolg weiterhin ;)

Liebe Grüße Mainmaus :P

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....Also ich wohne hier zur Miete! Ich werde auch noch längere Zeit hier wohnen und diese Ferienwohnung wird sozusagen als Mietwohnung gehandhabt. Soo. Nun ist es aber so, dass bei Mietwohnungen die Vermieter einen triftigen Grund brauchen, um dem Mieter die Katzenhaltung zu verbieten. Also. Ist in diesem Fall Ferienwohnung mit Mietwohnung gleichzusetzen?

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