Natürlich kannst du das! Eine Anzeige kann man grundsätzlich "anzeigen", wie man will, ob du das mündlich, schriftlich oder in Zeichensprache machst, alles egal. Straftaten kannst du auch bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!
Wenn du in der Stadt spazieren gehst und siehst, wie jemand einer alten Damen die Handtasche wegreist, und du zB zwei Polizisten siehst, und das denen sagst, hast du auch eine Anzeige gemacht. Ob du als Anzeiger dabei anonym bleibt ist der Situation abhängig.
Die Polizei, sowie die Staatsanwaltschaft muss zunächst den Hinweis, also der Anzeige nachgehen, egal wer wie und wo die angezeigt wurde.
Eventuell noch wissenswertes: Ein "nicht juristischer Bürger" ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet eine Straftat zur Anzeige zu bringen, soweit du nicht der Täter bist. Staatsanwälte, Polizisten, und teilweise andere beeidigte Beamten, sind verpflichtet dies zu tun, da sie auch Privat "Beamte" sind.