Ich würde mit da jetzt nicht so große Sorgen machen! Die meisten Firmen schauen eher auf deine persönlichen Kompetenzen. Natürlich auch die fachlichen, aber ein 2er Durchschnitt ist nicht schlecht. Ich hatte in meinem Abschlusszeugnis eine 3er Durchschnitt und arbeite jetzt bei der Republik.

LG

...zur Antwort

Hallo! Ich denke für einen Azubi ist eh grundsätzlich eh wissenswerter, wenn er über eine Verminderung informiert wird! 😀 Aber ich denke der Betrieb wird es mit Sicherheit machen!

LG

...zur Antwort

Hallo. Homosexualität ist keine Krankheit oder eine psychische Störung. Hört sich so an, als würde man zuerst testen, ob ma homosexuell ist, damit man es weiß.
Also wenn man homosexuell ist, weiß man das schon selbst, einen Test braucht man dafür nicht. Also unnötig!

LG

...zur Antwort

Hallo! Da es eine Ordnungswidrigkeit ist, wird höchstwahrscheinlich die Polizei keine Kenntnis davon haben. Das spielt da keine Rolle! Polizisten fahren ja auch in Radars usw 💁🏼‍♂️ ...bedroht ist ihr Job da auch nicht!

Liebe Grüße

...zur Antwort

Hallo! JA natürlich darf du eine neue Lehre beginnen, es gibt kein mindest oder maximal Alter für eine Lehre. Ich kenne eine 32 Jährige Frau, die den Lehrberuf Optikerin mit 27 Jahren begonnen hat.

Bei manchen Berufen geht es sogar, wenn der derzeitige Lehrberuf und den neuen Lehrberuf, den du gerne ausüben willst, in ähnlich sind oder in der gleichen Branche sind, dass man die Lehrzeit verkürzt. Da musst du dich genauer erkundigen.

Liebe Grüße

...zur Antwort

Inspektor oder Kommissar, oder anderen Bezeichnungen, sind Amtsbezeichnungen. Alle erledigen den gleichen Job, wer wem was zu sagen hat, hängt nicht von der Amtsbezeichnung ab, sondern wer halt einfach Leiter ist oder nicht!

Amtsbezeichnungen bekommt man sozusagen ab einer gewissen Amtsdauer, das heißt, nach zB 10 Jahren, hast du einfach einen anderen Amtstitel, weil du schon länger arbeitet. Im Grunde genommen das der Kommissar mehr Diensterfahrung als ein Inspektor.

Also an der Amtsbezeichnung erkennt man nur das Alter und die Erfahrung eines Beamten. :)

Liebe Grüße!

...zur Antwort

Hallo!

Für kreative Menschen ist es immer ganz schwierig einen Weg zu finden. Ich sage immer, eine Lehre mit Matura ist ein super Angebot. Es gibt etliche kreative Lehrberufe. Deine Schwester muss dafür wahrscheinlich erst die 9. Schulstufe abschließen. Später, wenn sie die Matura hat, kann sie eventuell an die Selbstständigkeit oder gar ein Studium denken.

Schulisch würde ich da eine HTL oder BORG empfehlen.

Liebe Grüße, ich hoffe ich konnte Inspiration geben.

Kevin

...zur Antwort

Hallo! Also der/die Verhandlungsvorsitzende/r kann auch ein Urteil fällen, ohne die geladenen Zeugen, wenn für den Richter/die Richterin genug Beweise vorliegen, die die Schuld oder Unschuld beweisen.

Grundsätzlich wird das Urteil im Anschluss der Verhandlung verkündet, möchte die/der Richter/in einen nicht erschienen Zeugen vernehmen, haben sie die Möglichkeit, den Zeugen einzeln zu vernehmen, oder die Hauptverhandlung zu unterbrechen und den Zeugen herzubestellen oder die Weiterführung der Verhandlung auf einen anderen Tag zu versetzen. Das Urteil kann sie oder er auch zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. Eine Geldstrafe fällt in der Regel dabei nicht an, erst bei mehrfachen Ladungen ohne aufscheinen des Zeugens, wird der Verhandlungsvorsitzende eine Abholung mit der Polizei anordnen.

Liebe Grüße

...zur Antwort

Hallo! Ja, die Obsorge erlischt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr oder teilweise auch mit Selbsterhaltungsfähigkeit. Ein entsprechender Beschluss wird sicherlich seitens des Jugendamts ausgesendet.

Freundliche Grüße :)

...zur Antwort

JA! Du darfst eine Anzeige ergänzen! Du bist dazu eigentlich auch verpflichtet, wenn es etwas relevantes ist. Das dürfte im Protokoll sogar stehen, und die Polizei meint ja auch "Wenn ihnen noch etwas einfällt, könne sie sich bei uns melden". Auch wenn es an sich nichts mit der Anzeige zu tun hat. Weil im Anzeigeprotokoll stehen ja auch Sachen drinnen, die von der Vorgeschichte handeln. Ich wei? jetzt nicht, woher du bist, aber in Österreich zB geht das, aber da zB DE und Ö die fast idente Polizei hat, denke ich schon, dass das in Deutschland auch geht.

Ich arbeite ja in der Justiz, und da bekomm ich auch teilweise noch Ergänzungen nachgeschickt seitens der Polizei.

Liebe Grüße, ich hoffe ich konnte dir helfen!

...zur Antwort

Hallo! Ich würde dir schon raten, dass du da Mal nachfragst, ist auch dein guten Recht! Ist ja auch dein Eigentum, das die haben. Eine Kriminaltechnische-Untersuchung dauert sicherlich keine 8 Monate.

Was natürlich auch sein kann, ist, dass dein Fall untergekommen ist, ich spreche aus Erfahrung, arbeite in der Justiz, und da kann man Mal eine Eintragung vergessen, (soll und darf man eigentlich nicht) wo sich der Akt gerade befindet, und man findet den nicht mehr. Klar, dass sich die Polizei da nicht mehr meldet, ist peinlich für sie. Frage nach!

Liebe Grüße

...zur Antwort

Natürlich kannst du das! Eine Anzeige kann man grundsätzlich "anzeigen", wie man will, ob du das mündlich, schriftlich oder in Zeichensprache machst, alles egal. Straftaten kannst du auch bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!

Wenn du in der Stadt spazieren gehst und siehst, wie jemand einer alten Damen die Handtasche wegreist, und du zB zwei Polizisten siehst, und das denen sagst, hast du auch eine Anzeige gemacht. Ob du als Anzeiger dabei anonym bleibt ist der Situation abhängig.

Die Polizei, sowie die Staatsanwaltschaft muss zunächst den Hinweis, also der Anzeige nachgehen, egal wer wie und wo die angezeigt wurde.

Eventuell noch wissenswertes: Ein "nicht juristischer Bürger" ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet eine Straftat zur Anzeige zu bringen, soweit du nicht der Täter bist. Staatsanwälte, Polizisten, und teilweise andere beeidigte Beamten, sind verpflichtet dies zu tun, da sie auch Privat "Beamte" sind.

...zur Antwort

Hallo!

Erstmal sehen ich keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Person. Unter 18 Jahren Autofahren ist grundsätzlich nicht verboten, wenn der Fahrer eine aufrechte Fahrberechtigung besitzt. Und, dass es das eigene Auto dieser Person ist, kann ich mir schwer vorstellen, weil ein Auto zu besitzen grundsätzlich erst ab der vollen Wirtschaftsfähigkeit erlaubt ist.

Was genau meinst du? Hat der Fahrer eine Lenkerberechtigung, also einen Führerschein?

LG

...zur Antwort