Inspektor oder Kommissar, oder anderen Bezeichnungen, sind Amtsbezeichnungen. Alle erledigen den gleichen Job, wer wem was zu sagen hat, hängt nicht von der Amtsbezeichnung ab, sondern wer halt einfach Leiter ist oder nicht!

Amtsbezeichnungen bekommt man sozusagen ab einer gewissen Amtsdauer, das heißt, nach zB 10 Jahren, hast du einfach einen anderen Amtstitel, weil du schon länger arbeitet. Im Grunde genommen das der Kommissar mehr Diensterfahrung als ein Inspektor.

Also an der Amtsbezeichnung erkennt man nur das Alter und die Erfahrung eines Beamten. :)

Liebe Grüße!

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JA! Du darfst eine Anzeige ergänzen! Du bist dazu eigentlich auch verpflichtet, wenn es etwas relevantes ist. Das dürfte im Protokoll sogar stehen, und die Polizei meint ja auch "Wenn ihnen noch etwas einfällt, könne sie sich bei uns melden". Auch wenn es an sich nichts mit der Anzeige zu tun hat. Weil im Anzeigeprotokoll stehen ja auch Sachen drinnen, die von der Vorgeschichte handeln. Ich wei? jetzt nicht, woher du bist, aber in Österreich zB geht das, aber da zB DE und Ö die fast idente Polizei hat, denke ich schon, dass das in Deutschland auch geht.

Ich arbeite ja in der Justiz, und da bekomm ich auch teilweise noch Ergänzungen nachgeschickt seitens der Polizei.

Liebe Grüße, ich hoffe ich konnte dir helfen!

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Hallo! Ich würde dir schon raten, dass du da Mal nachfragst, ist auch dein guten Recht! Ist ja auch dein Eigentum, das die haben. Eine Kriminaltechnische-Untersuchung dauert sicherlich keine 8 Monate.

Was natürlich auch sein kann, ist, dass dein Fall untergekommen ist, ich spreche aus Erfahrung, arbeite in der Justiz, und da kann man Mal eine Eintragung vergessen, (soll und darf man eigentlich nicht) wo sich der Akt gerade befindet, und man findet den nicht mehr. Klar, dass sich die Polizei da nicht mehr meldet, ist peinlich für sie. Frage nach!

Liebe Grüße

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