Wenn Sie einen Betrag nennt, dann muss sich dieser auch irgendwie zusammensetzen. Und wie sich dieser Betrag zusammensetzt muss sie dir natürlich auch schriftlich auflisten.

...zur Antwort

Ich sage mal bzw frage mal: Welche sind die anderen zwei Möglichkeiten?

...zur Antwort

Diese Nachrichten kommen meistens automatisch. Der Verkäufer kann einstellen, wann diese Mitteilungen gesendet werden.

Mach dich nicht so verrückt. Erstmal wird dann ein Fall eröffnet und das würde nochmal 4 Tage dauern. Dann bekommst du erstmal nur eine Verwarnung.

Bezahl den Artikel einfach die nächsten Tage und Ruhe ist.

Aber am Besten ist es natürlich immer den Artikel so schnell wie möglich zu zahlen. Es möchte ja keiner 14 Tage auf sein Geld warten...

...zur Antwort

Ohne Worte

...zur Antwort

Klar! Wohin soll das Geld denn sonst gehen?

Verschicke den Brief bitte wenigstens per Einschreiben. Bitte mach das!

...zur Antwort

Kommt drauf an. Wenn du dir ein Spiel nach dem Anderen aus dem Store runterladen willst... Dann noch ein paar Filme... 500 GB

Für den normalen Gebrauch reichen aber 160 GB. Wenn du die Spiele sowieso nur über die CD`s spielst, dann erst recht.

Zusammengefasst: Bist du ein Extremzocker, dann 500 GB

Für den normalen Gebrauch 160 GB (Da passen auch einige Filme und Spiele drauf)

Kauf dir keine Super Slim! Die normale Slim ist besser verarbeitet und hat die gleiche Leistung. Es gibt keine Unterschiede!

...zur Antwort

Wie alt seit ihr denn alle? Immer diese Fragen!

Woher sollen wir denn wissen, ob du schwanger bist?!

...zur Antwort

Die Kosten sind nicht das Problem!

Du musst Gründe haben für deinen Namenswechsel. Und zwar ernsthafte Gründe. Gründe die dich psychisch belasten.

Eventuell wir auch ein Gutachten von dir verlangt vom Psychologen.

...zur Antwort

Er muss dich bezahlen. MUSS!

Mehr kann man dazu nicht sagen. Mit ihm reden oder Anwalt einschalten... Das musst du wissen!

...zur Antwort

Warte nochmal bis zum 1. Februar. Dann würde ich mal nachfragen.

Wie du schon sagtest... Feiertage, die Auswertung dauert usw.

...zur Antwort

Also grundsätzlich kann das jeder beantragen!

ABER

Wenn dein Freund noch zu Hause wohnt bei seiner Mutter ist es wichtig zu wissen, was die Mutter an Geld zur Verfügung hat.

Wenn die Mutter zu viel Geld verdient oder hat, dann muss Sie für ihren Sohn zahlen bzw. aufkommen. Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Selbst wenn die Mutter auch nicht genug Geld hat, dann muss Sie alles offen legen für das Jobcenter.

Also egal wie... Dein Kumpel sollte am Besten mit seiner Mutter ins Jobcenter gehen bzw. den Antrag ausfüllen. Sie betrifft das dann genauso.

Das mit dem 25. Lebensjahr ist zwar richtig, aber nicht wenn die Eltern zu wenig Geld verdienen/haben.

...zur Antwort

Hört sich doch gut an. Meld dich einfach mal :-)

...zur Antwort