Wie ist denn der Stand.
meine Sicht, zustand bei Ersteigerung, Gutachten nur eine Hilfe für Käufer.
Besichtigungstermin ist eine freiwillige Leistung, ersteigert wird der Zustand am Verst. Tag.
Dass Anwälte nicht nach dem Gesetz Handeln ist bekannt, aber nicht mal die Staatsanwaltschaft ändert diesen Zustand, aber Anwaltspflicht bei Gericht, dass ja niemand(Mandanten) querschießt.
Hat somit nichts mit der Verjährungs Frist für Versteigerung zu tun(4 Wo).
Zivilrecht Du wurdes mit falschen darstellungen der Rechtslage über den Tisch gezogen, Verjährung 2 Jahre. Die Frage aber ist auch, hat der Anwalt bewust die Rechtslage falsch dargestellt.