Verjährungsfrist nach Zwangsversteigerung?

Schöne Grüße an alle. Ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden.

Folgender Ablauf zur Einleitung. Im Jahre Sept. 2010 wurde mein Haus aufgrund meiner Insolvenz zwangsversteigert. Auf diesem Haus befindet sich eine Photovoltaik-Anlage die ich ca. 2 Jahre vor der Insolvenz installiert habe und mit der eigentlichen Zwangsversteigerung eigentlich nichts zu tun hat, da diese über eine andere Bank fremdfinanziert wurde. Ich hatte damals die Photovoltaik-Anlage noch vor dem Versteigerungstermin abmontiert und bei bekannten in der Scheune zwischengelagert. Nach dem das Haus versteigert wurde, kam der neue Besitzer auf mich zu, ich solle Ihm sofort die Photovoltaikanlage wieder zurückgeben. Da er diese bei der Besichtigung vor dem Versteigerungstermin auf dem Dach gesehen hat, und diese gehöre zum Haus. Ich hatte diese verweigert dass ich diese wieder zurückgebe. Gleich darauf habe ich ein Anwaltsschreiben von seinem Anwalt bekommen, ich sei verpflichtet dass ich die PV Anlage wieder zurückgebe, da diese mit dem Haus verbunden ist und beim Besichtigungstermin auch noch montiert war. Zu der Zeit war ich sowieso mit den Nerven am ende, und hatte nachgegeben ohne weitere Schritte zu unternehmen. Somit hat der neue Besitzer die PV Anlage wieder montiert. Jetzt, da ich wieder ein einigermaßen normales Leben führe, würde ich diesen Fall gerne nachhacken, ob das damals wirklich rechtens war vom neuen Besitzer. Wenn nicht, wie lange kann ich diese wieder zurückfordern, bzw. gbt es eine Verjährungsfrist dass ich mein nicht rechtens verlorenes "Eigentum" wieder zurück erlangen kann? Hoffentlich kann mir jemand eine Antwort geben! Danke im voraus.

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Wie ist denn der Stand.

meine Sicht, zustand bei Ersteigerung, Gutachten nur eine Hilfe für Käufer.

Besichtigungstermin ist eine freiwillige Leistung, ersteigert wird der Zustand am Verst. Tag.

Dass Anwälte nicht nach dem Gesetz Handeln ist bekannt, aber nicht mal die Staatsanwaltschaft ändert diesen Zustand, aber Anwaltspflicht bei Gericht, dass ja niemand(Mandanten) querschießt.

Hat somit nichts mit der Verjährungs Frist für Versteigerung zu tun(4 Wo).

Zivilrecht Du wurdes mit falschen darstellungen der Rechtslage über den Tisch gezogen, Verjährung 2 Jahre. Die Frage aber ist auch, hat der Anwalt bewust die Rechtslage falsch dargestellt.


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Wasserzufluss i.O. Hahn?. Sieb Schlauchanschluß an Gerät nicht verschmutzt. Wasser kompl. Abgepumpt?

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