Du hast laut gesetz 3 Monate Kündigungszeit. Dies hängt von Zeitpunkt deiner Schriftlichen Kündigung ab.
Renovierungsarbeiten müssen nicht vom Mieter ausgeführt werden wenn es sich nicht um große Schäden handelt oder um Spezial Farben. Laut neuen Gesetzen sind diese Passus für Renovierungsarbeiten im Mietverträgen ungültig.