Zur ergänzung: wir haben per ehevertrag gütertrennung vereinbart. also gibt es im rahmen des zugewinnausgleichs auch nichts zu holen. zumal beim zugewinnausgleich ja auch die vermögensverhältnisse zu beginn der ehe in relation zu nach der ehe miteinander verglichen werden und danach hat die arge gar nicht gefragt, sonden nur nach den aktuellen vermögensverhältnissen...
geht es hier also um zugewinnausgleich oder darum, dass ich aus meinen ersparnissen den bedarf zu decken habe?
dürfte ich mir wirklich jetzt z.b. nen fetten laptop kaufen? das wäre doch so als würde ich das geld zur seite schaffen, oder nicht?