Werden selbst Ersparnisse eines Unterhaltspflichtigen zur Verwertung durch die Arge geschröpft?

Hallo zusammen Meine zukünftige ExFrau und ich leben getrennt. Das Trennungsjahr ist vorbei, Scheidung ist eingereicht aber noch nicht rechtskräftig. Meine Frau bezieht seit kurzem ALG2. Nun fordert die ARGE Auskunft zu meinem Einkommen und meinen Erpsarnissen. Frage hierzu ist: Unter welchen Voraussetzungen wird die ARGE mich zwingen, zusätzlich zu dem "Trennungsunterhalt" (3/7 Differenz aus den beiden bereinigten Nettoeinkommen) auch noch Geld aus den Ersparnissen aufzuwänden? Gilt für mich auch nur die "Vermögensfreibetrags" Regel (150€ an "Vermögen" pro Lebensjahr)? Und alles was darüber liegt ist zusätzlich jeden Monat für meine Ex-Frau aufzubrauchen? Sieht es am ende so aus, dass ich ihren "Bedarf" so lange auch ergänzend zum 3/7 Unterhalt zusätzlich aus "Ersparnissen" "aufstocken" muss, und die ARGE null zahlt, bis ich die Freibetragsgrenze bei den Ersparnissen erreicht habe? Mir schwant grad ganz böses. Das ist ja fast schon ein Grund niemals zu heiraten. Herrje! Wir leben dauerhaft getrennt, das Trennungsjahr ist vorbei und der Staat will mir in die Tasche greifen weil der Arbeitsmarkt für sie im Moment keine Stelle hergibt. Was soll das bitte??? Wer spart ist heutzutage echt am Ende "der Dumme". Lieber das Geld sofort auf den Kopf hauen, damit nix mehr zu holen gibt, und dann besser fett Kredite aufnehmen wenn man sich mal was kaufen will. Bloß nicht sparen!

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Zur ergänzung: wir haben per ehevertrag gütertrennung vereinbart. also gibt es im rahmen des zugewinnausgleichs auch nichts zu holen. zumal beim zugewinnausgleich ja auch die vermögensverhältnisse zu beginn der ehe in relation zu nach der ehe miteinander verglichen werden und danach hat die arge gar nicht gefragt, sonden nur nach den aktuellen vermögensverhältnissen...

geht es hier also um zugewinnausgleich oder darum, dass ich aus meinen ersparnissen den bedarf zu decken habe?

dürfte ich mir wirklich jetzt z.b. nen fetten laptop kaufen? das wäre doch so als würde ich das geld zur seite schaffen, oder nicht?

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Hallo zusammen!

Und vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Tatsächlich haben wir damals eine Gütertrennung vereinbart, sowie den Verzicht auf Aufstockungsunterhalt. Dass der Unterhaltsverzicht erst nach Scheidung rechtlich zulässig ist, wissen wir. Deswegen habe ich auch keine Einwände gegen die Offenlegung meines Einkommens.

Und auch, wenn es nicht viel zu holen gibt, sehe ich es nicht ein Informationen über meine Ersparnisse anzugeben, sofern diese überhaupt nicht von Bedeutung sind für den Sachverhalt.

Kann ich also unter Berufung auf die Gütertrennung juristisch legitim die Auskunft über die Ersparnisse verweigern?

Letztendlich hat meine Noch-Ehefrau nichtmal etwas von alledem, sondern der Staat will Geld sparen.

Wir sind ja moralisch betrachtet nicht mal eine Bedarfsgemeinschaft, wir haben nur versäumt uns scheiden zu lassen. Und das "nutzt" der Staat nun aus, wie ich finde. Und deswegen bin ich nur so weit bereit dazu zu kooperieren, wie ich per Gesetz wirklich muss.

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