Antwort
Also verstehe ich das so, dass wie in diesem Link beschrieben, ich gar keine Nachzahlung mehr leisten muss- Denn ich habe eine Abrechnung für den Zeitraum vom 01.08.07 bis April 2008 vorriges Jahr im Oktober 2009 bekommen.Erstens ist es verjährt noch von 2007 was in Rechnung zustellen, und zweites, hätte ich die Abrechnung im Mai 2009 bekommen müssen.