Untermiete - Mietpflichten bei Auszug

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Jahr in eine WG gezogen. Weil der damalige Hauptmieter ausgezogen ist, war die Bedingung, dass ich den Hauptmietvertrag übernehme. Ich habe ihn übernommen und das vorherige Übergabeprotokoll plus Ergänzungen meinerseits ohne offizielle Übergabe mit dem Vermieter übernommen. Ich habe mit meinen Mitbewohnerinnen einen Untermietvertrag abgeschlossen. (Standardmietvertrag aus dem Internet). Hier gibt es drei zusätzliche Klauseln: 2 MM Kaution, Nebenkostenabrechnungen werden zu einem Drittel getragen und der Untermieter erkennt den Hauptmietvertrag an.

Nun zieht mein Freund mit mir in die Wohnung und meine beiden Mitbewohnerinnen aus. Mein Freund wird mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen. Bevor es zu allfälligen Streitigkeiten bezüglich Renovationen kommt und weil ich irgendwie das Gefühl habe, mich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, wollte ich mich vorher schon einmal über die rechtliche Lage informieren. Ich habe noch nie untervermietet und weiss nicht, was ich von Untermietern beim Auszug verlangen kann.

  1. Die Wände des Zimmers der einen Untermieterin sind stark verschmutzt. Ist sie verpflichtet, diese zu streichen?
  2. Die Küchenwände sind auch stark verschmutzt. Kann ich verlangen, dass wir diese in Gemeinschaftsarbeit streichen?
  3. Sind für Ausbesserungsarbeiten in den Gemeinschaftsräumen meine Untermieterinnen auch verpflichtet?

Ich danke für jegliche Unterstützung! Madame

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Vielen Dank schon einmal für die Antworten! Langsam bekomme ich Klarheit über meine Misère! ;-)

Im Untermietvertrag habe ich keine Schönheitsreparaturklausel, weil ich lediglich einen Vordruck aus dem Internet gezogen hatte, indem so gut wie nichts festgehalten wird. Ich dachte damals, durch die Annahme des Hauptmietvertrags (letzte Klausel im Untermietvertrag), gelten die Klauseln des Hauptmietvertrages auch für die Untermieter. Aber wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich nun eigentlich gar nichts von den beiden verlangen, oder?

Im Hauptmietvertrag steht folgendes: "Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vetragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderunge sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben." Dies steht unter "Rückgabe des Mietobjektes", eine Schönheitsreparaturkausel finde ich nicht. Wenn ich das richtig sehe, ist also bei meinem Auszug dann zu entscheiden, ob die Wände "aus der vertragsgemässen Benutzung" her oder darüber hinaus abgenutzt werden, sehe ich das richtig?

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