Vielen Dank schon einmal für die Antworten! Langsam bekomme ich Klarheit über meine Misère! ;-)
Im Untermietvertrag habe ich keine Schönheitsreparaturklausel, weil ich lediglich einen Vordruck aus dem Internet gezogen hatte, indem so gut wie nichts festgehalten wird. Ich dachte damals, durch die Annahme des Hauptmietvertrags (letzte Klausel im Untermietvertrag), gelten die Klauseln des Hauptmietvertrages auch für die Untermieter. Aber wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich nun eigentlich gar nichts von den beiden verlangen, oder?
Im Hauptmietvertrag steht folgendes: "Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vetragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderunge sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben." Dies steht unter "Rückgabe des Mietobjektes", eine Schönheitsreparaturkausel finde ich nicht. Wenn ich das richtig sehe, ist also bei meinem Auszug dann zu entscheiden, ob die Wände "aus der vertragsgemässen Benutzung" her oder darüber hinaus abgenutzt werden, sehe ich das richtig?