Wenn du eine Garage hast, kannst du, falls du einen Heizlüfter o.ä. besitzt, diesen anschalten und 2 oder 3 Stunden laufen lassen. Bei mir war allerdings alles so dermaßen zugefroren, dass ich das Auto in die (Vertrags-)werkstatt gebracht habe. Da haben die das Auto in 1,5 Stunden wieder "aufgetaut"

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Also lese ich jetzt aus den Antworten, einen Anwalt aufzusuchen? Ich denke es macht keinen großen Sinn, einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, weil ich dafür so weit ich weiß versichern muss, dass der alte verloren gegangen ist...

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Das ist bei der Bahn ziemlich komisch geregelt, bzw. das hat mit dem Nahverkehr und den verschiedenen Verkehrsverbünden zu tun. Meine Schwester zum Bespiel möchte heute Abend von Köln nach Münster fahren, allerdings mit dem Nahverkehr, wegen ihres Studententickets, welches von Schwerte (Ruhr) bis Münster gilt. Die Strecke von Köln bis Schwerte muss sie berappen. Meine Mutter hat ihr 50 Euro in bar gegeben. Heute um 21 Uhr wird sie in Köln vor dem Automaten der Bahn (einheitlich rot mit Touchscreen) stehen und merken, dass man da nur mit EC- oder Kreditkarte zahlen kann. Der Automat daneben ist der Nahverkehrsautomat (verschiedene Farben und Formen), in dem Fall so weit ich weiß vom VRS (Verbund Rhein-Sieg). An diesem Automaten kann man bar zahlen (in machen Gegenden, z.B. im rückständigen Rhein-Main-Gebiet) kann man an diesem Nahverkehrsautomaten NUR bar zahlen. Wie das in Köln ist, weiß ich jetzt nicht. Wie dem auch sei, sie wird dann an diesem Automaten versuchen, den Code für Münster auf der vorne aufgedruckten Ortsliste (nummeriert) einzugeben....und ihn nicht finden, denn Münster ist nicht im Verbundsnetz, sondern in einem anderen Verkehrsverbund. Also läuft sie zum Reisezentrum der Beinahe-Millionenstadt und versucht da am Schalter ihre Karte in bar zu bezahlen. Ihr Zug kam um 21.01 Uhr in Köln an, das Reisezentrum hat am heutigen Sonntag nur bis 21.00 Uhr auf. Jetzt hat sie die Wahl zwischen Hotelzimmer oder Schwarzfahren.

Es gäbe auch die Möglichkeit, das Ticket im Zug zu lösen. Im Nahverkehr ist das aber nicht so einfach. Es geht nämlich nur, wenn man den Verkehrsverbund verlässt, das heißt quasi "grenzüberschreitend" fährt. Bei meiner Schwester heute Abend würde das gehen. Die Frage ist, ob man das bei den motivierten und kompetenten Mitarbeitern der Bahn, deren ältere, verbeamteten Kollegen ja so viel mehr verdienen, überhaupt riskieren sollte. Ich würde es tun - und notfalls garantiert sitzen bleiben...

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