Hallo Leute,
ich habe da eine dringende Frage:
Vorgeschichte:
Ein sehr guter Freund hat mich Anfang letzter Woche von einer Party abgeholt.
Er hat dort ein Whiskey- Bull getrunken, ganz kurz vorm Fahren nochmals 2 Whiskey- Bull.
Gerade sind wir weggefahren, hat uns auch schon eine Streife angehalten, Alkoholtest sagte bei der ersten Messung 0,8%o, bei der zweiten 0,82%o -> Führerscheinentzug, keinerlei Ausfallerscheinungen.
Mein Freund gab gleich an, dass er kurz vor Fahrtantritt noch Alkohol konsumiert hat und die vorgeschriebene Zeit warten möchte, was ihm nicht erlaubt wurde (deshalb hat er auch das Protokoll dort nicht unterschrieben).
Gleich als er rauskam, sind wir ins fast daneben gelegene LKH, um eine Blutalkoholkontrolle zu machen, da uns der Wert absolut zu hoch vorkam und die Polizisten meinten, wenn uns was nicht passt, sollen wir das machen.
Bei der BH wurde uns gesagt, dass, wenn die BAK unter 0,8%o liegt, er den FS sofort wiederbekommt.
Die BAK lag bei 0,76%o (lt. Gutachten eine "fragliche Alkoholisierung"), aber der Amtsarzt, dem dies übergeben wurde zur Kontrolle, hat nun mitgeteilt, dass sie die BAK nicht werten, sondern nur die AAK.
Weiters ist uns auf der BH aufgefallen, dass die Zeiten, die die Polizei vermerkt hatte (Anhalte- Zeitpunkt war lt. Polizei plötzlich 10 Min. vor dem realen Anhalten) und auch der Zeitpunkt lt. LKH, an dem das Blut abgenommen wurde, kann nicht stimmen (sind um ca. 00:15 raus vom Posten, das LKH liegt ca. 5Min. entfernt, trotzdem schrieben sie, dass wir um 00:40 erst dort gewesen wären) .
Nun die Fragen:
Was kann man da machen?
Wieso wird die BAK nicht anerkannt (hat 250,- gekostet, für nichts und wieder nichts?)
Wie sieht´s aus mit der Resorptionszeit? Ab wann darf (in AUT) rückgerechnet werden, wieviel %o es zum Tatzeitpunkt gewesen sein könnten? Und mit wieviel Abbau/h wird gerechnet (lt. BH mit 01%o/h, lt. Anwalt mit 0,06%o/h)?
Was kann man gegen die falsch angegebenen Uhrzeiten machen?
Wie groß sind die Chancen bei einem Einspruch gegen das Urteil?
Hoffe, jemand weiß Rat, die Strafe wäre bei >0,8%o 8 Monate Führerscheinentzug und über 1.000,- Strafe, der BA lag aber unter der Grenze.
Danke schon mal im Vorhinein!!