Kommt drauf an was die hochgeladen haben.Entweder Demo oder Vollversion meistens steht es da. Gehe mal aber von Vollversion weil das Spiel eigentlich nicht so groß sein müsste.
Antwort
bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren.Hier ein Link dazu http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/rechtundfair_play/recht/Vertragsrecht/liMBVerjaehrung261004.jsp