Person A ist verstorben und hat eine Lebensversicherung ( Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Überschußbeteiligung). Person B ist Bruder und offizieller Erbe. Er ist im Besitz der offiziellen Versicherungsurkunde. Er hat sämtliche Kosten der Bestattung zu tragen.
Begünstigte Person in der Versicherung ist allerdings Person C. Diese Person ist nicht Verwandt und hatte seit 9 Jahren keinen Kontakt mehr zur Person A. Person B möchte nicht das Geld aber zumindest die Kosten der Beerdigung.
Frage: Hat Person B (=Bruder) als Erbe ein Anrecht auf einen Pflichtteil oder muss er auf das wohlwollen der Person C hoffen? Vielen Dank.
Ergänzung: Es sind sonst keine Werte vorhanden. Keine Wohnung, kein Auto etc. Im Wortlaut eines Briefes der Versicherung heißt es "wiederruflich Begünstigt ist Person C"