Hallo,
ich habe einen Arbeitsunfall gehabt und wurde immer nur für 3 oder 4 weitere Tage arbeitsunfähig geschrieben. Ich sollte jedesmal die Portokosten und den Umschlag für die Bescheinigung an den Arbeitgeber und auch an die Krankenkasse tragen. Es sammelten sich schon einige Kosten an. Auf die Frage an den Arbeitgeber, ob ich eventuell mehrere Bescheinigungen sammeln kann und dann zusenden, wurde ich nur darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet sei, innerhalb von drei Tagen dafür zu sorgen, dass die Bescheinigung da ist, sonst hätte ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.Das ich den Arbeitgeber telefonisch über eine Verlängerung der AU informieren würde, ist klar, es geht nur um die Portokosten.
Wie gesagt, es handelt sich um einen korrekt abgewickelten ARBEITSUNFALL !!!
Kann mir bitte jemand sagen, ob ich diese Kosten tragen muss?
Eine weitere Variante, die mir eingefallen ist, ist die Sendung zum Arbeitgeber unfrankiert. Nimmt er die Sendung an, ist das ja OK. Wenn nicht und die Sendung kommt zurück, ist damit doch dann dokumentiert, dass das Schreiben beim Arbeitgeber war, er den Empfang aber abgelehnt hat. Meiner Meinung nach habe ich doch dann meine rechtliche Pflicht erfüllt, oder?
Danke
lzf10