Meines Erachtens muß er keinen Unterhalt an seine Tochter zahlen,da er ja den Sohn betreut.wenn er nur 1200 Euro verdient bleiben ihm ein selbsterhat von ca 900 Euro,die restlichen 300 muß er für seinen Sohn aufwenden,also ist er doch gar nicht mehr in der Lage für seine Tochter was zu zahlen.Seine Ex soll für die Tochter Hartz4 beantragen

...zur Antwort

Ich bestrafe meinen Sohn nicht,weil er arbeiten geht,ganz im Gegenteil.Das was er erarbeitet geht auf das Konto seiner Mutter.Früher,als er keine 18 war ging auch mein Unterhalt auf das Konto der Mutter .Tschengeld bekam wer nicht.Jetzt bekommt er von mir 150 Euro.Er ist ja damit einverstanden.nur meine EX nicht.Leider setzt sie den Jungen vollkommen unter Druck. Zu Belinda.Ich bin der Meinung,das ich sehr wohl den Unterhalt kürzen darf.wenn ein Hartz4 mpfänger nebenbei Geld verdient,bekommt er auch das Hartz4 gekürzt.Man darf nicht mit zweierlei Maß messen

...zur Antwort