Dein Arbeitsvertrag wurde auf Basis eines Tarif- oder Haustarifvertrages geschlossen. Schau doch mal in deinen Vertrag. Es gibt verschiedene. Hier mal die gängigsten: AMP,BZA,IGZ Goldene Regel. Bei rechtsgültigem Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber, das mit dir im Arbeitsvertrag vereinbarte tarifliche Entgelt zahlen, auch wenn du derzeit keinen Einsatz hast. Sind deine Stunden aus dem Zeitkonto in Freizeit ausgeglichen wurden, so muss dein Arbeitgeber (also die Zeitarbeitsfirma) dir einen sog. Garantielohn zahlen. Das ist das im Vertrag vereinbarte Tarifentgelt. Zuschläge die du evtl. bei einem Arbeitseinsatz erhältst, bleiben hierbei unberührt. Bei einer Kündigung, seitens des Arbeitgebers, musst du innerhalb von 3 Wochen deine Ansprüche beim Arbeitsgericht geltend machen, ansonsten verwirkst du deine Ansprüche. Solltest du eine Kündigung innerhalb der Probezeit erhalten, lohnt es nicht, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzuklagen. Einklagen kannst aber auf alle Fälle nicht gezahlte Löhne bzw. nicht gezahlten Garantielohn.

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Das Recht zu kündigen hat der Arbeitergeber immer. Wenn ihr Gleitzeitkonto aufgebraucht ist und Sie weder einen neuen Arbeitseinsatz bekommen haben noch eine Kündigung, so bekommen Sie Garantielohn (schauen Sie in Ihren Tarifvertrag nach) ausgezahlt. Auch dann, wenn eine Kündigung erfolgte, ihr Zeitkonto aufgebraucht ist und Sie sich noch in der Kündigungsfrist befinden. Garantielohn ist das vertraglich vereinbarte Tarifentgelt. Sollten Sie Zulagen zum Tarifentgelt erhalten haben, so berührt das den Garantielohn nicht.

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Wenn, dann gibts viele Götter. Gott hat doch gesagt: "du sollst keinen anderen neben mir anbeten (oder so ähnlich jedenfalls). Wenn es nur einen gäbe, dann wäre die Aussage ja völlig sinnlos.

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Bitte keinen Vermerk in deine Bewerbungsunterlagen und auch keinen frankierten Rückumschlag, vielmehr solltest du 2-3 mal anrufen und dich um den Stand deiner Bewerbung erkundigen.Damit erreichst du, dass man wenigstens dann deine Bewerbung anschaut. Wenn du innerhalb von 4 Wochen weder eine Zu- noch Absage erhalten hast, entweder telefonisch um Rücksendung bitten oder (ist besser) wenn du die Möglichkeit hast, hole deine Bewerbung persönlich ab.

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wenn deine Bedarfsgemeinschaft ein höheres Einkommen erzielt, als im SGB II vorgesehen, hast du keinen Anspruch mehr auf Harz4. Ich nehme an, dass auch dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, sonst hättest du kein Harz4 bekommen. Mein Tipp. Nochmal zur Agentur gehen und Sachverhalt klären. Die Krankenversicherung wird leider auch nicht mehr übernommen. Du musst dich also privat versichern. Leider ist das ein Teufelkreis.Solltest du keinen Anpruch mehr haben, so suche dir schnellstens eine Arbeit.

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Ich denke, dass dein EX-AG dein Zeugnis nicht nach der gewünschten Norm verfasst hat. Dein Zeugnis ist durch und durch wiedersprüchlich. Zum Beispiel schreibt er :..... im wesentlichen zu unserer Zufriedenheit..... Das bedeutet im Klartext: Gott sei Dank hat sie gekündigt oder Note 4. Der letzte Satz allerdings..... "Wir bedanken uns..... beruflich wie private.....viel Erfolg. Ein Zeugnis mit Wünschen für die berufliche und private Zukunft, drückt bedauern über die Auflösung des AV aus und teilt dem "neuen AG" mit, dass Sie eine gute Mitarbeiterin waren. Wenn Sie mit diesem Zeugnis nicht einverstanden sind, erheben sie schriftlich gegenüber Ihrem EX-AG, mit Frist, Einspruch. Wenn er nicht reagiert, dann erheben Sie beim Arbeitsgericht Klage.

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Ja, leider fast immer so. Bis auf eine Ausnahme. Das Buch und der der Film "Club der toten Dichter" sind nahezu perfekt-jedenfalls für mich. Ich lese immer erst das Buch und dann schaue ich den Film an. Man versteht dadurch den Film viel besser.

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nimm ein gute Pfanne, gib viel (Oliven)-Öl rein, heiss werden lassen (prüfen mit Holzlöffel) Schnitzel rein, nach 3-5 Minuten wenden-knusprig?-dann die nächste Seit nach gleichem Prinzip. Bon Apetit

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Geniese "Hotel Mama" solange bis sie dich rausschmeist. Sollte das bis zu deinem 25igsten Lebensjahr noch nicht passiert sein, handle wie ein Gentleman und such dir eine eigene Bude oder eine Freundin mit Wohnsitz.

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Frage dich lieber, wieviele Kinder du aushälst. Ich habe 2 Söhne und schon mehrere Kindergeburtstage gemacht. Gott sei dank sind meine Kinder 20 und 13 :-). Lass dein Kind nur seine allerbesten Freunde einladen. Kleiner Tip-bei MC Donald kannst du super Kindergeburtstag feiern. Dort ist es egal wieviel dein Kind einläd.

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