Hier sind wirklich Fachleute am Werk..... natürlich gibt es Kleidung für Gefangene. In Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung. Daher kann man private Kleidung tragen. In Strafhaft gibt es Anstaltskleidung. Lediglich die Sportklamotten können in manchen Anstalten privat mitgebracht oder gekauft werden.

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Ich kenne es nur so, dass den Gefangenen mitgeteilt wird, wer sie besucht. Hab auch schon erlebt, dass der Gefangene dann nicht wollte. Warum hast Du die Befürchtung, dass er Dich nicht sehen will? Ich würd´s einfach versuchen - danach bist Du schlauer.

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Wenn Du eine Straftat begangen hast und in Untersuchungshaft kommst, dann hast Du in der Regel mehr Freiheiten als in der Strafhaft. Da kannst Du Dir den Kulturbeutel sicher aushändigen lassen. In Strafhaft (was einen Stellungsbefehl, den Du bekommen haben solltest und dem Du auch nachkommen solltest!) bekommen hast, wird Dir der Kulturbeutel sicherlich nicht ausgehändigt (außer im offenen Vollzug). In Strafhaft bekommt man eine Grundausstattung (Rasierer, Rasierschaum, Haarshampoo, Duschgel, Zahnbürste, Zahnpasta) und damit ist es gut. Alles ander muss man extra beantragen. Die Aushändigung erfolgt nach Prüfung.

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Was für ein Blödsinn.... Notwehr gilt nur, wenn man durch die Tat (hier, das Zurückschlagen) ein Übel für Leib und Leben abwenden konnte. Das ist nicht der Fall. Die Verurteilung würde auf Totschlag lauten.... und da kannste ja gerne mal googeln, was es dafür gibt.

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Jede Anstalt hat ihre eigenen Regeln für die Zulassung zum Langzeitbesuch (LZB). Einfach beim nächsten Besuch mal nachfragen. Die Tragfähigkeit der Beziehung wird überprüft, es wird ein Votum abgegeben, ob der Besuch einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten hat, ob es sich bei dem Besuch um Tatgenossen handelt, wie das vollzugliche Verhalten bislang war, ob Disziplinarmaßnahmen verhangen wurden. Der Inhaftierte muss den Antrag auf LZB stellen - der Antrag wird durch die Anstalt geprüft.

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Also..... Gefangene, die gefährdet sind (Suizid oder ähnliches) werden nicht unbedingt einzeln untergebracht. Meistens werden gerade die gemeinschaftlich untergebracht mit einem "zuverlässigen" Gefangenen. Bei der Einzelunterbringung wird eine mindestens viertelstündliche Beobachtung (tags wie nachts) angeordnet. Ich empfehle, mit dem Abteilungsbeamten zu sprechen und um Verlegung in den nächsten freien Haftraum zu bitten. Jede Abteilung hat Wartelisten, auf die man sich eintragen lassen kann. Alles andere ist Blödsinn.... Auf Privilegien muss niemand verzichten. Die Freistunde ist freiwillig, TV ebenso. Die vorzeitige Entlassung wird durch die Strafvollstreckungskammer entschieden.... da hat Dein Freund wenig Aktien drin. Also: Beim Abteilungsbeamten melden und Daumen drücken, das sich schnell ein freier Einzelhaftraum findet!

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In NRW werden Psychiater zum meinen zur Begutachtung beauftragt. Zum anderen gibt es Psychiater, die Gefangene behandeln und therapieren während der Inhaftierung. Im "normalen" Vollzug in NRW sind dies aber regelmäßig selbständige Psychiater, die auf Vertragsbasis in den Anstalten oder auch in der eigenen Praxis mit den Inhaftierten arbeiten.

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Ganz ehrlich finde ich es ein bisschen anmaßend, dem Vollzug die Schuld dafür zu geben, dass Deine Situation so ist, wie sie ist. Straffällig bist Du geworden.... kein anderer. Und 2 Jahre für Betrug - das war dann wohl kein Kavaliersdelikt. Die Möglichkeit, das Abi nachzuholen, hättest Du draußen sicherlich nicht gehabt. Und ganz ehrlich - Dir stehen schon einige Türen offen jetzt. Die Idee mit dem Studium ist nicht schlecht. Und grundsätzlich denke ich, dass jeder, der nur will, auch Möglichkeiten findet. Würde mal ein paar Bewerbungen abschicken. Die Vergangenheit würde ich darin allerdings nicht verschweigen. Denke, dass zukünftige Chefs nicht erfreut sein werden, wenn sie das Gefühl haben, bei der Bewerbung hintergangen worden zu sein. Die Flucht nach vorne ist hier der richtige Weg. Und wenn man beweisen kann, dass man an sich und seinen Problemen gearbeitet hat, dann kann das doch auch Eindruck machen!

Viel Glück auf jeden Fall....

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Hallo,

ich würde mal in ein Musikhaus gehen und mich dort umschauen. Alternativ in einer Musikschule. Wenn Du schreibst, Dass Du bereits beim Greifen einiger Gitarren-Akkorde Probleme hattest, dann wird das mit dem Klavier nicht wirklich einfacher werden. Bei Western-Gitarren liegen die Saiten enger beieinander. Falls Dir die Gitarre so viel Spaß bereitet, dann wäre das vielleicht eine Alternative. Ansonsten kann ich Querflöte oder (Alt-)Saxophon empfehlen. Wobei es sich bei Klavier und Gitarre ja um Instrumente handelt, die man auch ohne "Begleitung" spielen kann.... bei Saxophon und Querflöte ist das schwieriger.

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Spannend, wie unsachlich Themen doch diskutiert werden können..... grundsätzlich geht es doch darum, dass Du wissen möchtest, wo sich Dein Freund befndet. Vielleicht hast Du ihn in der Zwischenzeit ja schon gefunden, aber eins ist sicherlich klar: aus Datenschutzgründen wird Dir nicht weitergeholfen. Vielleicht googelst Du mal nach dem sogenannten "Vollstreckungsplan" Deines Bundeslandes. Da findest Du zumindest schonmal die Anstalten, die in Frage kommen. Wenn Dein Freund sich in Strafhaft befindet, dann müsste er sich ohne Probleme bei Dir melden können. Wenn er in Untersuchungshaft ist, dann benötigt ihr für alles die richterliche Genehmigung. Aber auch das geht und ich bin mir ziemlich sicher, dass man auch dort den Partner durch den zuständigen Sozialdienst informieren kann. Viel Glück, falls sich die Sache nicht schon aufgeklärt hat.

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Hallo,die Anordnung der "großen" oder "kleinen" Terz bestimmt, ob es sich um einen Moll- oder Dur-Dreiklang handelt. Gezählt werden immer die Halbtonschritte. Wenn Du die Reihenfolge: kleine Terz, dann große Terz hast, dann handelt es sich um einen Moll-Dreiklang. Beispiel: c-es-g. Du zählst den ersten Ton NICHT mit: c +1 =des, des+1=d, d+1=es. Also, die kleine Terz von c aus endet auf es. Dann kommt die große Terz: es+1=e, e+1=f, f+1=ges, ges+1=g. Schon hast Du den Moll-Dreiklang von C (Achtung, die Vorzeichen müssen natürlich beachtet werden!!! - Versuch´s mit A-Moll - das hat keine Vorzeichen). Hast Du zuerst die große Terz und dann die kleine, gibt´s den Dur-Dreiklang: c-e-g. Bedeutet: c+1=cis, cis+1=d, d+1=dis, dis+1=e (das war die große Terz). Dann; e+1=f, f+1=fis, fis+1=g (das war die kleine Terz). Das ist echt einfach - am besten malst Du Dir das mal oder testest es mit einer Online-Klaviatur (http://www.musicademy.de/index.php?id=2314) Viel Glück!

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Hallo,

Selbstbefreiung ist nicht strafbar, solange man sich nicht eines Straftatbestands (Körperverletzung, Sachbeschädigung pp.) strafbar macht. Das Grundrecht auf Freiheit ist im Grundgesetz verankert - jeder hat das Recht dazu. Daher lässt sich ableiten, dass die Selbstbefreiung nicht strafbar ist.

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Hallo,

Siegburg ist meines Erachtens nicht die richtige Adresse..... im Vollstreckungsplan für NRW kannst Du unter folgendem Link herausfinden, welche Arrestanstalt für Dich zuständig ist. Kommt auf den Wohnort an.

<a href="http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/vp_einw?v_typ=9" target="_blank">http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/vp\_einw?v\_typ=9</a>

Mein Tipp: Sauber bleiben..... Arrest vergeht - Knast ist schlimmer.
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Nein, in Haft werden keine Steuern gezahlt. Die arbeitenden Gefangenen erhalten nach dem Strafvollzugsgesetz ein Arbeitsentgelt für die geleisteten Arbeitsstunden. Davon wird lediglich die Arbeitslosenversicherung abgeführt - sonst nichts. Klar, wenn die Gefangenen "Einkauf" haben, zahlen sie die Mehrwertsteuer. Inhaftierte, die im offenen Vollzug einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgehen, werden gezahlt, wie Arbeitnehmer "draußen". Das heißt, dass dort auch Lohnsteuer abgezogen wird.

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