der ultimative Tip:
abends weniger feiern, nichts mehr trinken und früher ins Bett.....!!!
:-))))
der ultimative Tip:
abends weniger feiern, nichts mehr trinken und früher ins Bett.....!!!
:-))))
Hallo Gerold,
in solchen Fällen sollte der potentielle Arbeitgeber einen Einarbeitungsplan erstellen, aus dem die Notwendigkeit einer solchen verlängerten Förderung hervorgeht. Einarbeitung in ein neues Fachebiet, Freistellung für Schulungen, Hospitationen in kooperierenden Betriebsbereichen, etc. sind da hilfreiche Formulierungen. Ebenfalls hilfreich könnte eine Degression des Zuschusses entsprechend des Erfahrungsgewinns sein (Beispiel: 6 Monate 50% und dann noch 3 Monate 40%) sein.
Viel Erfolg
lunaC
Hallo Lilamo,
hoffentlich noch nicht zu spät...
Die Reha-Träger sind nach Gesetz (§§ 33,34 SGB IX) verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen Schulungsmaßnahmen, die notwendige Lohnersatzleistung (z.B. Übergangsgeld) sowie alle notwendigen Folgekosten zu übernehmen. Dazu zählen neben den Fahrt- bzw. Unterbringungskosten und den Verpflegungskosten auch die zwingend erforderlichen Kosten für Schulungs- bzw. Unterichtsmaterial. Dies sind insbesondere die notwendige Fachliteratur, Arbeitsmittel oder erforderliche Mittel für die Arbeitssicherheit (Gehörschutz, Handschuhe, etc.), sofern diese durch den Schulungsträger oder den Betrieb nicht getragen werden (müssen). Sofern die Kleidung vom Schulungsträger vorgeschrieben ist und nicht gestellt wird, werden diese Kosten tatsächlich vom Leistungsträger übernommen. Einfach beantragen und vom Schulungsträger die Notwendigkeit bescheinigen lassen...
Lieber Gruß lunaC
Hallo Helga,
ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät...
Mit dem Vorschlag der DRV solltest Du Dich keinesfalls abfinden. Im Zweifelsfall solltest Du auf einen rechtsmittelfähigen ablehnenden Bescheid beharren und im Widerspruch darauf hinweisen, daß die Ablehnung allein aufgrund des Alters eine grob fehlerhafte Ermessensausübung beinhaltet. Auch die pauschale Behauptung der fehlenden Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beinhaltet den gleichen Fehler. Zusäzlich ist die DRV ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht vollständig nachgekommen, da keine ausreichende Diagnostik (Eignungsuntersuchung) mit anschließender Beratung zu möglichen Berufsalternativen angeboten wurde. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungsträger im SGB IX zur angemessenen Berücksichtigung von Eignung und Neigung, so daß eine pauschale Ablehnung nicht zuläsig ist.
Viel Erfolg! lunaC
Hallo segelige,
also Dein Übergangsgeld bekommst Du am Monatsende nachträglich ausgezahlt, sofern Du alle Berechnungsunterlagen frühzeitig und vollständig eingezahlt hast. Maßgeblich für die Berechnung ist der letzte abgerechnete Lohnzeitraum vor Beginn der Maßnahme. Heißt für Dich: Maßnahmebeginn 20.12.2011; erste Übergangsgeldzahlung Anfang Januar 2012 (für 20.12.-31.12.), 2. Zahlung Anfang Februar 2012 (für 01.01.- Ende). Ab Maßnahmeende (je nach Dauer der Reha) meldest Du Dich wieder bei der Krankenkasse und beziehst ab dann wieder Krankengeld.
Erhol' Dich gut und tu' was für Dich!
lieber Gruß lunaC
Hallo magix,
ich hoffe ich bin nicht zu spät...!
Für die Bemessung des Lohn- bzw. Eingliederungszuschusses gibt es keine festen Regeln. Er soll "angemessen" sein und richtet sich nach Aufwand, Intensität und zu erwartender Dauer der Einarbeitung. Der Gesetzgeber sieht einen maximalen Zuschuß von 80 % vom Arbeitgeberbruttolohn für max. 12 Monate und weitere 70% für max. weitere12 Monate vor. Die Regelförderung der Agentur für Arbeit oder der DRV liegt bei 3-6 Monaten 50%. Entscheidend ist letztendlich, daß der AG dokumentiert, was genau innerhalb der Einarbeitungszeit vermittelt wird nd welche Zeit dies voraussichtlich in Anspruch nimmt.
Viel Erfolg,
lunaC
Hi.......!
Also ich würde auch eher die "Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als...."bevorzugen und den Text sinngemäß wie folgt weiterführen:
...Ich bin an einer beruflichen Neuorientierung interessiert und habe mich deshalb für eine Ausbildung zur/zum....entschieden. In diesem Berufsfeld sehe ich eine gute Möglichkeit, meine im Vorberuf als...erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und sinnvioll zu ergänzen. Durch die..... wurde mir zwischenzeitlich die Kostenübernahme für eine Umschulung in Aussicht gestellt, so daß keine weiteren Kosten auf den Ausbildungsbetrieb zukommen würden. ...
Viel Glück bei der Bewerbung!
LunaC
Sorry Leute,
leider sind die Antworten nur bedingt richtig! Wenn den neuen Erkrankungen tatsächlich Privatunfälle zugrunde liegen (mein Gott, bist Du ein Bruchpilot...) wäre eigentlich tatsächlich die DRV zuständig - zumindest wenn Du insgesamt mindestens 180 Beitragsmonate in die Rentenversicherung eingezahlt hast. In diesem konkreten Fall hat aber nach meinemVerständnis die DRV ihre Zuständigkeit abgelehnt und den Fall an die BG abgegeben. Damit ist sie nach § 14 SGB IX nicht mehr zuständig, die BG ist (und bleibt auch) in diesem Fall für zukünftige Leistungen zuständig und kann sich allenfalls die erbrachten Leistungen von der DRV erstatten lassen. Mein Tipp: Die zuständige BG anschreiben und an die deutliche Überschreitung der nach § 14 SGB IX zulässigen Prüfungszeit von 2 Wochen erinnern. Ggf. auf die Möglichkeit der eigenständigen Leistungsbeschaffung hinweisen UND Kopie des Schreibens an den Vorstand der BG zur Kenntnis senden!!!
Viel Erfolg,
lunaC
Hallo Antonella,
sorry, eine Umschulung hast Du erst sicher, wenn die RV Dir das ausdrücklich bewilligt hat. Bisher hast Du lediglich eine Bewilligung"dem Grunde nach", die nur aussagt, daß die RV berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen für erforderlich hält und sich diesbezüglich für zuständig erklärt. Die Gestaltung konkreter Inhalte - also Maßnahmen - hängt vom Verlauf der Beratungsgespräche, von Deinen inhaltlichen Wünschen, vom Arbeitsmarkt und Neigungen und von Deiner Eignung für etwaige Maßnahmen ab. Diese Eignung wird im Rahmen der Erprobung festgestellt, das Ergebnis wirst Du mit Deinem Rehaberater besprechen. Sieh' zu, daß Du möglichst eigene Wünsche und Vorstellungen in die Erprobung einbringen kannst und schreibe Dir ofene Fragen auf. Neben Deiner beruflichen Eignung wird es insbesondere auch darauf ankommen, daß Du in der Erprobung eine ausreichende Moivation und Eigeninitiative dokumentierst. Viel Erfolg!
lunaC
Hallo Ralf,
kann der Antwurt von Funnymaus nur voll zustimmen. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit fort, da er in der fortdauernden Erkrankung begründet ist und nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Beschäftigung steht. Leider ist die Praxis einiger (nicht aller) KK so wie geschildert, teilweise wirken sie sogar auf eine Kündigung hin... Du solltest allerdings damit rechnen, daß Du zu einer Antragstellung auf Leistungen zur beruflichen Reha aufgefordert wirst, was dem Grunde nach bei einer so gravierenden Erkrankung auch sinnvoll ist. Trotzdem aufgepasst: die KK fordert gerne zur Rentenantragstellung auf, med. oder berufliche Reha reicht aber völlig aus, zumal die Voraussetzungen für eine Rentenbewilligung i,.d.R. ohnehin nicht vorliegen.
Viel Erfolg! lunaC
Hallo Pummie,
ich mal wieder...
Im Anschluß an die 78 Wochen Krankengeldanspruch kannst (und solltest) Du Dich arbeitslos melden und hast damit Anspruch auf Arbeitslosengeld (trotz laufender Beschäftigung). Das Arbeitslosengeld läuft dann auch während der Erprobung (und danach) weiter bis maximal zum Ende der Bewilligungsfrist (i.d.R. 12 Monate). Bis dahin sollte dann auch die Umschulung oder ein eventueller Vorbereitungslehrgang beginnen. Ich drücke Dir die Daumen für den Test - mach Dir keinen Kopf, Du kannst Dich nicht großartig vorbereiten. Schlaf' Dich vorher gut aus, nimm' Dir etwas zu essen und zu trinken mit und vergiß (sofern nötig) Brille und sonst. Dinge nicht!
Ganz lieber Gruß vom Mann im Mond
Hi,
versuch's mal auf der Homepage der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke (AG BFW)". Meines Wissens bieten einige dieser Einrichtungen auch im Rahmen einer 2-jährigen Umschulung den Mediengestalter an. Dort kannst Du auch als privater TN schulen und einen Kammerabschluß erlangen. Allerdings wird's den wohl eher nicht für 12.000-16.000 € geben... sorry! Aber vielleicht kann Dir ein Ansprechpartner in einem BFW auch den einen oder anderen Tip geben... Viel Glück!
Hallo Pummie,
bitte überlege Dir sehr genau, welche der möglichkeiten für dich die mit den nachhaltig besten aussichten ist. Im hinblick auf die allgegenwärtige demografische entwicklung werden zukünftig fachkräfte gesucht - die sogen. "ungelernten" werden von dieser entwicklung leider nicht profitieren. Eigentlich bist du in einer sehr komfortablen situation, denn in 5-7 jahren wird man dir die umschulung nicht mehr anbieten... Außerdem gibt es die möglichkeit, daß durch kostenübernahme für kinderbetreuung und haushaltshilfe nach § 53 SGB IX die häusliche organisation deutlich erleichtert wird. Die kurzfristig einfachere lösung ist eben nicht immer die mittelfristig bessere...!
Viel glück bei deiner entscheidung!