der ultimative Tip:

abends weniger feiern, nichts mehr trinken und früher ins Bett.....!!!

:-))))

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Hallo Gerold,

in solchen Fällen sollte der potentielle Arbeitgeber einen Einarbeitungsplan erstellen, aus dem die Notwendigkeit einer solchen verlängerten Förderung hervorgeht. Einarbeitung in ein neues Fachebiet, Freistellung für Schulungen, Hospitationen in kooperierenden Betriebsbereichen, etc. sind da hilfreiche Formulierungen. Ebenfalls hilfreich könnte eine Degression des Zuschusses entsprechend des Erfahrungsgewinns sein (Beispiel: 6 Monate 50% und dann noch 3 Monate 40%) sein.

Viel Erfolg

lunaC

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Hallo Lilamo,

hoffentlich noch nicht zu spät...

Die Reha-Träger sind nach Gesetz (§§ 33,34 SGB IX) verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen Schulungsmaßnahmen, die notwendige Lohnersatzleistung (z.B. Übergangsgeld) sowie alle notwendigen Folgekosten zu übernehmen. Dazu zählen neben den Fahrt- bzw. Unterbringungskosten und den Verpflegungskosten auch die zwingend erforderlichen Kosten für Schulungs- bzw. Unterichtsmaterial. Dies sind insbesondere die notwendige Fachliteratur, Arbeitsmittel oder erforderliche Mittel für die Arbeitssicherheit (Gehörschutz, Handschuhe, etc.), sofern diese durch den Schulungsträger oder den Betrieb nicht getragen werden (müssen). Sofern die Kleidung vom Schulungsträger vorgeschrieben ist und nicht gestellt wird, werden diese Kosten tatsächlich vom Leistungsträger übernommen. Einfach beantragen und vom Schulungsträger die Notwendigkeit bescheinigen lassen...

Lieber Gruß lunaC

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Hallo Helga,

ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät...

Mit dem Vorschlag der DRV solltest Du Dich keinesfalls abfinden. Im Zweifelsfall solltest Du auf einen rechtsmittelfähigen ablehnenden Bescheid beharren und im Widerspruch darauf hinweisen, daß die Ablehnung allein aufgrund des Alters eine grob fehlerhafte Ermessensausübung beinhaltet. Auch die pauschale Behauptung der fehlenden Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beinhaltet den gleichen Fehler. Zusäzlich ist die DRV ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht vollständig nachgekommen, da keine ausreichende Diagnostik (Eignungsuntersuchung) mit anschließender Beratung zu möglichen Berufsalternativen angeboten wurde. Der Gesetzgeber verpflichtet die Leistungsträger im SGB IX zur angemessenen Berücksichtigung von Eignung und Neigung, so daß eine pauschale Ablehnung nicht zuläsig ist.

Viel Erfolg! lunaC

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Hallo segelige,

also Dein Übergangsgeld bekommst Du am Monatsende nachträglich ausgezahlt, sofern Du alle Berechnungsunterlagen frühzeitig und vollständig eingezahlt hast. Maßgeblich für die Berechnung ist der letzte abgerechnete Lohnzeitraum vor Beginn der Maßnahme. Heißt für Dich: Maßnahmebeginn 20.12.2011; erste Übergangsgeldzahlung Anfang Januar 2012 (für 20.12.-31.12.), 2. Zahlung Anfang Februar 2012 (für 01.01.- Ende). Ab Maßnahmeende (je nach Dauer der Reha) meldest Du Dich wieder bei der Krankenkasse und beziehst ab dann wieder Krankengeld.

Erhol' Dich gut und tu' was für Dich!

lieber Gruß lunaC

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Hallo magix,

ich hoffe ich bin nicht zu spät...!

Für die Bemessung des Lohn- bzw. Eingliederungszuschusses gibt es keine festen Regeln. Er soll "angemessen" sein und richtet sich nach Aufwand, Intensität und zu erwartender Dauer der Einarbeitung. Der Gesetzgeber sieht einen maximalen Zuschuß von 80 % vom Arbeitgeberbruttolohn für max. 12 Monate und weitere 70% für max. weitere12 Monate vor. Die Regelförderung der Agentur für Arbeit oder der DRV liegt bei 3-6 Monaten 50%. Entscheidend ist letztendlich, daß der AG dokumentiert, was genau innerhalb der Einarbeitungszeit vermittelt wird nd welche Zeit dies voraussichtlich in Anspruch nimmt.

Viel Erfolg,

lunaC

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Hi.......!

Also ich würde auch eher die "Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als...."bevorzugen und den Text sinngemäß wie folgt weiterführen:

...Ich bin an einer beruflichen Neuorientierung interessiert und habe mich deshalb für eine Ausbildung zur/zum....entschieden. In diesem Berufsfeld sehe ich eine gute Möglichkeit, meine im Vorberuf als...erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und sinnvioll zu ergänzen. Durch die..... wurde mir zwischenzeitlich die Kostenübernahme für eine Umschulung in Aussicht gestellt, so daß keine weiteren Kosten auf den Ausbildungsbetrieb zukommen würden. ...

Viel Glück bei der Bewerbung!

LunaC

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Sorry Leute,

leider sind die Antworten nur bedingt richtig! Wenn den neuen Erkrankungen tatsächlich Privatunfälle zugrunde liegen (mein Gott, bist Du ein Bruchpilot...) wäre eigentlich tatsächlich die DRV zuständig - zumindest wenn Du insgesamt mindestens 180 Beitragsmonate in die Rentenversicherung eingezahlt hast. In diesem konkreten Fall hat aber nach meinemVerständnis die DRV ihre Zuständigkeit abgelehnt und den Fall an die BG abgegeben. Damit ist sie nach § 14 SGB IX nicht mehr zuständig, die BG ist (und bleibt auch) in diesem Fall für zukünftige Leistungen zuständig und kann sich allenfalls die erbrachten Leistungen von der DRV erstatten lassen. Mein Tipp: Die zuständige BG anschreiben und an die deutliche Überschreitung der nach § 14 SGB IX zulässigen Prüfungszeit von 2 Wochen erinnern. Ggf. auf die Möglichkeit der eigenständigen Leistungsbeschaffung hinweisen UND Kopie des Schreibens an den Vorstand der BG zur Kenntnis senden!!!

Viel Erfolg,

lunaC

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Hallo Antonella,

sorry, eine Umschulung hast Du erst sicher, wenn die RV Dir das ausdrücklich bewilligt hat. Bisher hast Du lediglich eine Bewilligung"dem Grunde nach", die nur aussagt, daß die RV berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen für erforderlich hält und sich diesbezüglich für zuständig erklärt. Die Gestaltung konkreter Inhalte - also Maßnahmen - hängt vom Verlauf der Beratungsgespräche, von Deinen inhaltlichen Wünschen, vom Arbeitsmarkt und Neigungen und von Deiner Eignung für etwaige Maßnahmen ab. Diese Eignung wird im Rahmen der Erprobung festgestellt, das Ergebnis wirst Du mit Deinem Rehaberater besprechen. Sieh' zu, daß Du möglichst eigene Wünsche und Vorstellungen in die Erprobung einbringen kannst und schreibe Dir ofene Fragen auf. Neben Deiner beruflichen Eignung wird es insbesondere auch darauf ankommen, daß Du in der Erprobung eine ausreichende Moivation und Eigeninitiative dokumentierst. Viel Erfolg!

lunaC

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Hallo Ralf,

kann der Antwurt von Funnymaus nur voll zustimmen. Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit fort, da er in der fortdauernden Erkrankung begründet ist und nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Beschäftigung steht. Leider ist die Praxis einiger (nicht aller) KK so wie geschildert, teilweise wirken sie sogar auf eine Kündigung hin... Du solltest allerdings damit rechnen, daß Du zu einer Antragstellung auf Leistungen zur beruflichen Reha aufgefordert wirst, was dem Grunde nach bei einer so gravierenden Erkrankung auch sinnvoll ist. Trotzdem aufgepasst: die KK fordert gerne zur Rentenantragstellung auf, med. oder berufliche Reha reicht aber völlig aus, zumal die Voraussetzungen für eine Rentenbewilligung i,.d.R. ohnehin nicht vorliegen.

Viel Erfolg! lunaC

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Hallo Pummie,

ich mal wieder...

Im Anschluß an die 78 Wochen Krankengeldanspruch kannst (und solltest) Du Dich arbeitslos melden und hast damit Anspruch auf Arbeitslosengeld (trotz laufender Beschäftigung). Das Arbeitslosengeld läuft dann auch während der Erprobung (und danach) weiter bis maximal zum Ende der Bewilligungsfrist (i.d.R. 12 Monate). Bis dahin sollte dann auch die Umschulung oder ein eventueller Vorbereitungslehrgang beginnen. Ich drücke Dir die Daumen für den Test - mach Dir keinen Kopf, Du kannst Dich nicht großartig vorbereiten. Schlaf' Dich vorher gut aus, nimm' Dir etwas zu essen und zu trinken mit und vergiß (sofern nötig) Brille und sonst. Dinge nicht!

Ganz lieber Gruß vom Mann im Mond

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Umschulung selber finanzieren?

Halli Hallo!

(Für die Zusammenfassung könnt ihr euch nur den dick markierten Text durchlesen.)

Ich habe eine Ausbildung abgeschloßen und mehrere Monate (kein volles Jahr) in dem Beruf gearbeitet. Schon früh während der Ausbildung war mir klar, dass das ganze auf die Dauer nichts für mich wäre, aber ich wollte trotzdem nicht schlappmachen / die Ausbildung abbrechen und zog sie durch um überhaupt etwas zu haben.

Mein Ausbildungsberuf ist ein handwerklicher Modeberuf, der im Fernsehen immernoch gut ankommt - ihr wisst worum es geht. Einen Job in der Branche zu finden, ist nicht schwer. Darum geht es nicht. Es ist nur nicht das richtige für mich.

Nun würde ich mich gerne umschulen, allerdings weiß ich zu 100%, dass mir das Arbeitsamt nicht mal eben eine Umschulung finanzieren wird und das will ich auch gar nicht. Ich habe in den letzten Monaten etwas Geld zusammengespart und würde gerne wissen ob jemand weiß wie man den Stein zum Rollen bringt.

Wie und wo kann ich eine Umschulung beantragen, die ich dann selber versuchen würde zu finanzieren - und weiß jemand zufällig mit welchen Kosten man da genau rechnen muss? Ich würde mich gerne zum Mediengestalter / Webdesigner umschulen lassen.

Während es dafür auch Privatschulen gibt, halte ich das zum Beispiel für eine relativ riskante Angelegenheit, weil sich die Kosten da gerne Mal auf 12 bis 16 Tausend Euro beziehen und am Ende ist das ganze auch nicht staatlich anerkannt.

Ich bedanke mich schonmal bei allen, die mir eventuell den einen oder anderen Rat geben können!

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Hi,

versuch's mal auf der Homepage der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke (AG BFW)". Meines Wissens bieten einige dieser Einrichtungen auch im Rahmen einer 2-jährigen Umschulung den Mediengestalter an. Dort kannst Du auch als privater TN schulen und einen Kammerabschluß erlangen. Allerdings wird's den wohl eher nicht für 12.000-16.000 € geben... sorry! Aber vielleicht kann Dir ein Ansprechpartner in einem BFW auch den einen oder anderen Tip geben... Viel Glück!

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Umschulung oder Integrationsmaßnahme - bitte um Rat! wichtig

hallo, ich bin 41 jahre alt und von beruf krankenschwester.aus gesundheitlichen gründen ( angststörg.und burnout) kann ich meinen beruf nicht mehr ausüben und bin schon seit längerem krank geschrieben.ich habe bei der dt.RV einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt und bewilligt bekommen. nun bekomme ich evt eine umschulung oder eine Integrationsmaßnahme-ich soll mich entscheiden. nun weiß ich nicht was ich machen soll????? bin extremest verunsichert und weiß nicht weiter!!! problem ist- ich bin durch burnout auch oft sehr unkonzentriert ,hab angst ,dass ich eine umschulung vielleicht auch nicht schaffen könnte,aber man sollte ja vielleicht erstmal alles versuchen ,bevor man die flinte ins korn wirft.ich habe jedoch auch eine kleine 4 jährige tochter ,die ihre vollste aufmerksamkeit benötigt und ein gut funktionierendes " oma-opa-netz " gibt es nicht.mein mann ist vor 19.00uhr nicht zu hause.ich stelle es mir schwierig vor , wenn die umschulung länger als 16.00 uhr geht ,die kita aber nur bis 17.00uhr geöffnet hat-fahrtweg!-ich hätte dann niemanden für die kleine.nä. problem-vor 21.00 uhr könnte ich nicht mit lernen beginnen-da meine kleine tochter vorher nicht schläft-hab angst ,dass dann nichts mehr in meinem kopf gespeichert wird.bin leider auch nicht flexibel genug ,wenn z.b. die umschulg.nicht in ortsnähe wäre,halt wegen meiner tochter.umschulung wäre jedoch im großen und ganzen positiver für die zukunft,denn dann wäre ich keine ungelernte kraft,wenn ich die umschulg.dann auch schaffen sollte.

die integrationsmaßnahme- hm,da kann man in verschiedenen firmen probearbeiten und sehen , was einem so liegt.vielleicht gefällt es einem dann ja irgendwo total super.aber , solange die maßnahme läuft ist ja alles okay,weil die dt.RV bezahlt, aber wenn mich die firma dann später doch nicht haben will ??? bin ja ungelernt?? dann wäre es für eine umschulung aber auch zu spät,weil ich zuvor dagegen entschieden hatte?kann man vor einer integrationsmassnahme auch einen eignungstest machen oder geht dass nur vor einer umschulung?

weiß echt nicht was ich machen soll.ich weiß ich muss allein entscheiden,aber ich wäre sehr dankbar über ein paar hilfreiche meinungen und tipps-dann fällt mir die entscheidung sicher auch viel leichter. der bequemere weg wäre integrationsmassnahme,aber ob er der bessere ist weiß ich nicht .umschulung ist schwer,aber vielleicht ein guter weg-weiß jedoch nicht ob ich es dann alles schaffe wegen,burnout,kleinkind unflexibel,kein gut funktionierendes oma-opa-netz.,mein alter-bin natürlich nicht mehr so ein "schnelllerner"wie mit 20.

wie würdet ihr euch entscheiden, wenn ihr in meiner situation sein würdet ? bitte nur erstgemeinte meinungen , tipps- es ist mir sehr wichtig !!!

lieben gruß von pummie

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Hallo Pummie,

bitte überlege Dir sehr genau, welche der möglichkeiten für dich die mit den nachhaltig besten aussichten ist. Im hinblick auf die allgegenwärtige demografische entwicklung werden zukünftig fachkräfte gesucht - die sogen. "ungelernten" werden von dieser entwicklung leider nicht profitieren. Eigentlich bist du in einer sehr komfortablen situation, denn in 5-7 jahren wird man dir die umschulung nicht mehr anbieten... Außerdem gibt es die möglichkeit, daß durch kostenübernahme für kinderbetreuung und haushaltshilfe nach § 53 SGB IX die häusliche organisation deutlich erleichtert wird. Die kurzfristig einfachere lösung ist eben nicht immer die mittelfristig bessere...!

Viel glück bei deiner entscheidung!

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