Hallo Habt da mal eine frage ich bekomme Harz 4 seit ca 2 Jahren nun bin ich hier im Inet auf ein Beitrag geschtossen _
Auf dem !
"Hartz 4 IV neu" Warmwasserzuschuss für Durchlauferhitzer und Boiler:
Alle Hartz 4 IV ALG II Empfänger haben rückwirkend Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag fürs warme Wasser. Diesen erhält, wer sein Warmwasser per Boiler, Durchlauferhitzer oder anders direkt in der Wohnung erzeugt. Die Zuschläge sind pauschalisiert, so erhalten z.B. Alleinstehende 8,60 Euro und Familien mit zwei Kindern 22 Euro pro Monat. Wer sein Wasser über eine Zentralheizung erwärmt, dem werden die vollen Heizkosten erstattet. Anders als bisher, darf bei den Heizkosten nichts mehr für warmes Wasser abgezogen werden. Abzüge, die im ersten Quartal des Jahres vorgenommen wurden, werden zurück erstattet.
Wie viele Jahre habe ich anspruch darauf also das mir das Rückwirkend gezahlt wird