Hallo zusammen.

 

Ich habe mich zum 01.03.11 aus der Arbeiotslosigkeit selbstständig gemacht. Am 15.03 hat mir mein Arbeitsvermittler den Antrag auf Einstiegsgeld gebene, den ich daraufhin ausgefüllt und abgeschickt habe.

Nun wurde der Antrag abgelehnt, mit der Begründung, ich habe ihn zu spät gestellkt (muss offiziell vor der Selbstständigkeit gestellt werden).

Nun, das wurde mir von meinem Sachbearbeiter nie mitgeteilt.

Jetzt habe ich theoretisch die Möglichkeit, Wiederspruch einzulegen.

Weiß einer von euch, wie da die Chancen stehen? Kann ich mich auf diese Fehlinformation meines Sachbearbeiters berufen?

 

Gruß,

Lukas