Nein!
Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:
- Ihre Ehe ist nach deutschem Recht anerkannt und besteht bei Einbürgerung.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
- Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf. Haben Sie Ihren Aufenthalt unterbrochen, kann die zuständige Stelle frühere Aufenthalte anrechnen.
- Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Für Schweizer oder Schweizerinnen und deren Familienangehörige genügt eine Aufenthaltserlaubnis. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht eine Aufenthaltserlaubnis auch für andere Drittstaatsangehörige aus.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch, wenn nicht besondere Regelungen gelten.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie erfüllen die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie können diese entweder durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest oder durch das Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mindestens Hauptschule) nachweisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet weitergehende Informationen zum Einbürgerungstest. Adressen und Termine der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, an denen Sie den Einbürgerungstest ablegen können, finden Sie auf den Seiten der Volkshochschulen.
Quelle: https://www.biberach.de/index.php?id=590