Hallo
Gerade ist meine Tochter 12 j. 5. klasse.Nachhause geschickt worden,Sie wurde gemäß §3,3 und § 4,3 vom unterricht ausgeschlossen.
Auf den Zettel steht keine Begründung.Habe morgen ein Elterngespräch.
Aus Erzählungen von meiner Tochter und Freundinnen und der Schulleiterin.
Es ging wohl darum das meine Tochter zu eine Freundin gesagt hat :" Sie hasse" die Schule und hat ein paar Namen genannt.Jux in den Moment stand die Schulleiterin hinter ihr,und hat sie reinzetiert. Meine Tochter sollte dann eine Endschuldigung schreiben.
Sie hat folgendes geschrieben :
Liebe Frau XXX
Ich habe das nicht zu ihnen gesagt sondern zu meiner Freunden,und dabei haben wir uns missverstanden.ich habe gesagt ich hasse die Schule und habe einzelne Namen genannt.Sie mögen mich doch auch nicht. Falls sie jetzt noch böse sind entschuldige ich mich.
Frau xxx,hat den Brief ihren Kollegen gezeigt und die haben meine Tochter aufgezogen und sagten das geht mal garnicht. die Eltern werden benachrichtigt und sie solle gehen.
Meine Frage,dürfen die das so einfach sie nach hause schicken,ich finde das das nun kein wirklicher Grund ist.
Danke für's lesen
Schönen Tag