Antwort
Hallo, ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Nun zu folgender Frage: Was ist bezüglich der Erstattung solcher Kosten zwischen dem Einzelhändler und dem Großhändler bzw. Hersteller vertraglich vereinbart?
- zwischen dem Einzelhändler und dem Großhändler vertraglich vereinbart? :
Ich gehe davon aus, dass hier die AGB`s maßgebend sind (?) (oder ist diese Annahme falsch?) - Es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Auszüge AGB: Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach.Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Zwischen dem Großhändler (Germany) und dem Hersteller (Asien) gibt es diesbezüglich (Folgekosten) keine vertraglichen Vereinbarungen.
Vielen Dank für eine Antwort