Hab schon gestern mit unserer Standesbeamtin gesprochen und sie hat mir bestätigt, dass ich tatsächlich die Zustimmung benötige - selbst für einen Doppelnamen...man kann versuchen, die Namensänderung per Gerichtsurteil zu erzwingen, aber selbst diese Aktion ist ungewiss. Also werde ich wohl oder übel erst mal einen Doppelnamen annehmen, in der Hoffnung, dass mein Sohn irgendwann doch noch den neuen Namen annehmen "darf". Ich kann dann den Doppelnamen wieder ablegen, was das Kind übrigens laut Aussage der Standesbeamtin nicht dürfte! Allrs ganz schön kompliziert...

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