Hallo, habe am 10. November ein Iphone 5s für 345€ ersteigert (Schnäppchen, normal mind. 420€ wert). Hab am selben Tag noch überwiesen. Verkäufer hat nichts versandt und bis heute auf keine Nachricht geantwortet. Vor Gebotsabgabe habe ich ihm eine Frage gestellt die er aber beantwortet hat! Ebay macht bei Überweisung leider wohl nichts.
Habe mich schon versucht schlau zu machen im Internet und erfahren das man per Einschreiben selbst eine Mahnung verfassen kann, dies aber scheinbar nie was nützt und erst nach einem offiziellen Mahnbescheid Zahlungen erfolgen.
Daher nun meine Fragen:
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Soll ich gleich direkt ein solches Mahnverfahren einleiten?
( https://www.mahnbescheide.de/?gclid=CLOWx_Hzp8ICFWjItAodTC0AHA )
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Und noch die Frage wie hoch der eingeforderte Betrag sein darf. Nur so hoch wie mein Gebot oder so hoch wie der mit entstandene "Schaden" also 420 € (was ein anderes neues Iphone 5s min. kosten wird)
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Oder kann ich dieses Geld nur mit einem Rechtsanwalt einfordern. Wie sehen da meine Risiken/Chancen aus? Rechtsanwalt könnte aber ja mehr kosten wie das Handy??
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Wie erhalte ich die Adresse des Verkäufers? Finde diese bei ebay nicht.
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Oder bin ich gerade auf dem total falschen Weg? Habt Ihr eine andere Idee oder Erfahrung?
Vielen Dank im voraus!