Ich denke schon, weil vielen Kliniken inzwischen Krankenschwestern mit einer dreijährigen Ausbildung, dann zweijähriger Berufserfahrung und anschließender zweijähriger Fachweiterbildung zur Fachkrankenschwester für den Operationsdienst, viel zu teuer sind. OTA´s werden natürlich geringer bezahlt. Der Beruf des Operationstechnischen Assistenten ist bisher kein anerkannter Ausbildungsberuf. Er ist deshalb auch unter den ca. 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nicht zu finden. Auf eine Bundesratsinitiative zu dieser Ausbildung gab die Bundesregierung im September 2010 folgende Antwort:

"Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf für eine dreijährige Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten vorgelegt. Die staatliche Anerkennung des neuen Berufsbildes soll aus Sicht des Bundesrates die Attraktivität des Berufes steigern.

Die Bundesregierung sieht hinsichtlich des vorgelegten Gesetzentwurfes noch Prüfungsbedarf. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich der geringen Einsatzbreite der Operationstechnischen Assistenten und der fehlenden beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten."

Zwei Bundesländer (Schleswig-Holstein und eins der neuen Bundesländer) sind eigene Wege gegangen und haben den Beruf landesrechtlich geregelt. In Schleswig-Holstein ist es eine dreijährige Ausbildung zum Operationstechnichen Angestellten Im Gegensatz zur Krankenpflegeausbildung findet die Ausbildung im dualen System, also beruflicher Betrieb (Klinik) und Berufsschule (Heide) statt.

Der OTA-Schulträgerverband lehnt diese Vorgehensweise ab und strebt weiter eine bundeseinheitliche Regelung an. In allen anderen Bundesländern richtet sich die Ausbildung nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Wenn Du auf dem Laufenden bleiben möchtest, findest Du hier weitere Informationen:

http://www.ota-online.info/

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Überwiegend wird mit eine Spritze eine Flüssigkeit in einen Körper injeziert. Um eine Infektion zu verhindern, muss diese Flüssigkeit steril sein. Erforderlich hierfür ist, dass auch die Spritze innen steril ist. Wird eine Spritze mehrfach benutzt, so muss sie jedesmal auseinander genommen werden und entsprechen den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes wieder aufbereitet werden, das heißt gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden. Dies wiederum darf nur von fachkundigem Personal erfolgen und mit Geräten die auch wiederum den verschiedensten Vorschriften unterliegen. Da dies alles viel zu teuer ist, werden heute im normalen medizinischen und pflegerischen Bereich fast ausschließlich Einmalspritzen aus Kunststoff verwendet die von Industriefirmen steril, einzeln verpackt an die Benutzer geliefert werden.

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Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung hat sich der Theologe Gerd Lüdemann (Lehrbeauftragter für Neues Testament, Geschichte und Literatur des frühen Christentums, an der evang.-theolog. Fakultät Göttingen) damit beschäftigt.

Nachlesen kannst du das u.a. in seinen Büchern

  • Die gröbsten Fälschungen des Neuen Testaments
  • Der erfundene Jesus -Unechte Jesusworte im neuen Testament-
  • Jesus nach 2000 Jahren -Was er wirklich sagte und tat-

Luchti

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Das Altenpflegegesetz sieht kein Mindestalter mehr vor. Die Aufnahmevorraussetzungen sind in § 6, siehe unten, geregelt. Die Bedenken die Du beschrieben hast, werden von manchen Altenpflegeschulen aus der Erfahrung gesehen. Wenn sie genügend Bewerbungen von ältern Bewerbern, mit gleicher Qualifikation haben, werden oft diese vorgezogen. Eine schriftliche Ablehnung aus Altersgründen wirst Du kaum erhalten, weil sie gesetzeswidrig wäre und Du dagegen klagen könntest. Es ist nur die Frage, ob es wirklich was bringt, einen Ausbildungsplatz einzuklagen.

§ 6 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie

****1. der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder**


2. der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin****** **oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von **mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, oder

  1. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung**

Ich hoffe das hilft Dir weiter

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Gott ist eine von Menschen erschaffene, fiktive Gestalt. Jeder der glauben möchte , sich eine Religion aussucht, schafft sich, soweit es sich um eine der monotheistischen Religionen mit Absolutheitsanspruch handelt, in seinem Kopf, seinen Gott, an den er glauben will. Deshalb auch die unzähligen Vorstellungen über einen Gott.

Ähnlich verhält es sich mit Jesus. Auch das ist eine fiktive Figur. Es gibt keinen historischen oder wissenschaftlichen Beweis über ihn.

Natürlich berichtet die Bibel etwas anderes. Schließlich ist sie ein Zeugnis des Glaubens. Sie ist aus einer Vielzahl von Büchern zusammengesetzt worden, wobei man versucht hat immer nur aus solchen Büchern(Schriften) etwas heraus zu suchen, damit es auch einigermaßen zusammen passt. Dies ist nicht immer gelungen, was man an den Widersprüchen in der Bibel merkt. Bis ins 3. und 4. Jahrhundert hat man dann an dieser Bibel herumgearbeitet, kopiert, weggelassen, hinzugedichtet und eingefügt.

Literatur:

Dr. Wolfgang Schmidbauer: Warum der Mensch sich Gott erschuf

H.D.Schlosser: Die Jesuslüge. Wie die Figur Jesus Christus erfunden wurde

Michel Onfray: Wir brauchen keinen Gott

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