Guten Morgen erstmal. Was der Unterhalt betrifft wird sich daran nix ändern, weil du der Vater bist. Das dein Kind bei der Heirat der Mutter den Namen angenommen hat hättest du nur ändern können wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht gehabt hättet. Aber da es nicht so war darf die Kindesmutter selber entscheiden welchen Namen das Kind trägt. Tut mir leid das ich dir das so schreiben muß, aber auch mein Ex konnte auch nix machen da ich das alleinige Sorgerecht habe. Aber alles andere wie das Umgangsrecht und später wenn du mal mit dem Kind in den Ferien in Urlaub fahren willst bleibt.
Ja das wird auch noch ne weile dauern. Aber versuchs mal mit Jugendamt oder Caritas die helfen einen wirklich.
Umgang mit dem Kind ist eine sehr heikle Angelegenheit. Als erstes ist die Mutter nicht verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen, da er ja das Umgangsrecht hat und nicht die Mutter. Zweitens, wenn der Kindesvater mal sein Kind bei der Kindesmutter besuchen will muß die Kindesmuttzer die neue Partnerin nicht rein lassen. Seidem er ist mit dieser Frau Verheiratet und das ist auch nicht zwingend. Drittens, ich würde Euch alle raten irgendwie sich zu arangieren aller 14 Tage wenn das Kind dabei ist. Denn das bekommt alles mit und das kann dem Kind erheblich schaden wenn sich die Eltern überhaupt nicht verstehen. Geht zum Jugendammt holt euch Hilfe. Ich wollte es auch nicht, aber ich habe es nicht bereut. Wir verstehen uns nach fast 3 Jahren bestens und mein Kind bekommt das sehr gut. Liebe Grüße
Das ist ein großes Problem wenn der Kindesvater eine Phobie hat, denn das Kind braucht ihren Vater. Ich würde vorschlagen gehe mal zum Jugendamt und frage doch mal nach ob du von dort Unterstützung bekommst damit das Kind sein Vater aller 14 Tage sehen kann. Vieleicht kann auch der Kindesvater einen Pchychologen auf suchen damit er ihm helfen kann dieses Problem zu lösen. Es gibt auch bei Caritas liebe Menschen die alleinstehende Mütter beistehen und gerne helfen. Versuch es einfach mal. Kannst mir ja mal sagen was du davon getan hast. Liebe Grüße
Ich glaube das hat mit der Steuererklärung was zu tun. Wenn einer von beiden Partner eine niedrigste Steuerklasse hat als der andere und dadurch mehr verdient , kann es passieren das der jenige am Ende des Jahres eine saftige Nachzahlung an Finanzamt tätigen muß. Ich lege mich aber da nicht fest.