Hallo!

Beilhilfe zum Selbstmord hat mit fahrlässige Körperverletzung nichts zu tun. Es unterscheidet sich schon der objektive Tatbestand, da es sich bei einem Körperverletzungsdelikt um die Verletzung eines fremden Körpers handelt und beim Selbstmord eine Selbsttötung vorgenommen wird. Im zweiten Falle sind daher Tatsubjekt und Tatobjekt identisch.

Zweitens ist fahrlässige Körperverletzung immer ein Fahrlässigkeitsdelikt, die Beilhilfe zum Selbstmord wäre allerdings normalerweise ein Vorsatzdelikt (ich weiß nicht ob in D auch die Beihilfe zum Fahrlässigkeitsdelikt möglich ist, in Ö jedenfalls schon auf Grund des Einheitstätersystems).

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Du musst eine Nadel in den Kopfhörereingang 2-3 mal einführen dadurch werden die Kontakte rutschfester und es geht auch nichts kaputt.

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Hallo baerrii16,

das ist ganz normal, du kannst dir ein paar Tropfen Essig in die Nase einführen, davon geht der Eiter weg! Mein Hausarzt hat es mir empfohlen und es hat geholfen!

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