Wenn ein Unternehmen einem Vermittler eine Provision auszahlt, gibt es zwei Möglichkeiten, wer einen entsprechenden Beleg für die Buchhaltung dazu erstellen kann. Einerseits kann der Vermittler eine Rechnung ans Unternehmen stellen, andererseits kann das Unternehmen dem Vermittler eine Gutschrift ausstellen. Beide Belege müssen diverse Angaben zu Leistungsnehmer, sowie Leistungsgeber enthalten. Dazu zählen auch Name und Anschrift. So weit ist mir alles klar.
Bei Cashback-Seiten, wie bspw. Shoop, Aklamio oder iGraal, bei denen man eine Rückvergütung, also einen nachträglichen Rabatt, für einen Einkauf erhält, müssen Name und Adresse allerdings gar nicht angegeben werden. Wie stellen diese Unternehmen dann einen Beleg über die erfolgte Zahlung aus, der von den Finanzbehörden anerkannt wird?
Wird dies bis zu einem Betrag von 250 Euro einfach als eine Art Kleinbetragsrechnung gehandhabt, bei der einige Angaben weggelassen werden können? Oder liegt es daran, dass es sich nicht um eine Zahlung für Waren oder Dienstleistungen, sondern um eine Art Rückerstattung handelt?