Du sollst die Wirkung beschreiben:

Nach dem Mehrheitswahlrecht, erhält NUR der Abgeordnete mit den meisten Stimmen das Mandat (also die Legitimation ins Parlament einzuziehen). Alle anderen Stimmen verfallen.

Beispiel: Du lebst in einem Wahlkreis und kannst dein Kreuz bei folgenden Personen setzen:

Heino F. (CDU)

Franka Z. (SPD)

Klaus P. (FDP)

du wählst nun zum Beispiel Klaus P. von der FDP. Nach der Wahl siehst du die Ergebnisse.

Heino F. (CDU): 45 %

Franka Z. (SPD): 40 %

Klaus P. (FDP): 15 %

Jetzt zieht nur Heino F. ins Parlament ein, da er die Mehrheit hat. Die anderen Stimmen haben keinerlei Wert mehr. Heino F. hätte auch mit 1 Stimme Mehrheit gewinnen können, und trotzdem zieht NUR er ein.

Nach dem Verhältniswahlrecht ist das anders. Dort zählt nämlich nicht nur die Mehrheit, sondern das Verhältnis der Stimmen.

Beispiel:

Du kannst folgende Parteien wählen:

CDU

SPD

FDP

Du wählst dieses Mal die CDU. Nach der Wahl sieht die folgenden Ergebnisse:

In ganz Deutschland wurden die Parteien mit folgendem Anteil gewählt:

CDU: 50 %
SPD: 30 %
FDP: 20 %

Nun zieht nicht nur die CDU ein, weil die eine Mehrheit hat, sondern die Stimmen werden auf die 299 Abgeordneten Aufgeteilt.

Das heißt die CDU bekommt die hälfte der 299 Sitze (weil 50 % die Hälfte ist), die SPD 30 % und die FDP 20 % der Sitze.

Ganz liebe Grüße

Tim

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