Muss ich sofort gehen? Heute ist ein wichtiger tag...
Sofort oder reicht es in 4 stunden?
wenn dich nur ein schüler mobbt, wirk stark, was will er dir antun? du bist eine eigene person, du hast die gleiche kraft wie er, du musst sie herausfinden zu nutzen! Bau dir ein schutzschild auf, aber ignorier nicht andere klassenkolegen, wenn sie dich ned mobben, such dir ne feste gruppe mit dene du "abhängen" kannst, aber grenz dich nicht aus den restlichen klassengeschehen aus. such dir deine freunde und geh mit denen in die schule. aber versuch das es keine körperlichen auseinander setzungen gibt!
bist du volljährig???
das menschliche gehirn arbeitet auf träume hin, und wenn er keine richtigen findet ist es gut wen man an etwas anderes glauben kann... ich persönlich glaube an nichts, und geniese mein leben in vollen zügen;-()
aber sicha;-) geh lang in die schule, studier, werd bundeskanzler oder werd handwerker, werd meister gründe betrieb, oder wer straßenkerer und geniese dein leben. Meiner meinung hat man was aus seinen leben gemacht wenn man das erreicht hat was man will: Ich geniese das leben, mir ist kein porsche wichtig, da fahr ich lieber nen Opel und grill jedes wochenende mit meinen jungs
Es ist nicht gerade gut. dein gehirn entwickelt sich auf dauer nicht so gut. (laut wissenschaftler) aber es kommt ganz auf den entwicklungs stand an...
dies wird von einen gutachter entschieden. ob er geistig zurächnungsfähig war oder ned-...
nein das geht nicht. aber wen du einen hotspot machst. was mit meinen galaxy i9000 geht kannst du ganz einfach per wlan (wen du wlan hast) darauf zugreifen...
Menü ->Einstellungen->Drathlos und Netzwerk-> Mobiler Zugangspunkt....
Grundsätzlich haften Eltern gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraph 832 Absatz 1 Seite 1) für Schäden, die Ihre Kinder verursachen. Die Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Umfang und Inhalt der Aufsichtspflicht hat der Gesetzgeber nicht definiert.
vil daraus was finden..
wenste ein smartphone mit internet flat hast hol dir "Shazam" dreh die lautsprecher auf aktiviers, und dann suchts dir den songnamen automatisch raus...
als meiner meinung nach. ist es ein verstoß gegen §13 im grundgesetz. bin mir aber ned sicher...
ich zietiere: Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
quellen: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
skjor hat recht...wennned geh auf google und geb den treiber namen ein. dann müsten welche ausprigen
Anderenen Browser.. ich empfehle firefox oder google chrome
frage ist zwar schon älter. aber... JA. kannst du!... sagen zumindest mehrere artikel unter der nummer 9902202/205283
aber das geht erst in die köllner zentrale. ich persönlich habe mir die nummer im handy eingespeichert... man weis ja nie... Siehe link... http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1190697909155.shtml