Meiner Meinung nach muss der Durchsuchungsbeschluss vom Richeter selbst unterzeichnet sein. Ganz einfach weil es dabei um einen der gravierendsten Eingriffe überhaupt geht. Außerdem sind Beschlüsste meist Begrenzt, bspw. steht dann sowas wie "Wohn und Arbeitszimmer des Beschuldigten" das schließt praktisch das Kinderzimmer der 5 Jährigen Tochter schon mal aus. Und ich glaube wenn der Beschluss älter ist als 6 Monate(???) hat er ebenfalls keine Gültigkeit mehr.

Das wird die Damen und Herren der KriPo allerdings nicht davon abhalten trotzdem zu durchsuchen wann und was sie wollen. Allenfalls kann dein Anwalt im Nachgang versuchen den Beschluss zu kippen.

https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

viel Spaß beim anschauen, sehr lehrreich

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