Hallo
Aufgrund einer Angelegenheit zwischen meinem Arbeitgeber und mir, war ich November 2011 beim Anwalt zu einem erstgespräch. Diese dauerte ca. 55 min. Ich bin davon ausgegangen ich sei rechtsschutz versichert. Wie ich aber im Januar 2012 erfahren habe, war diese nicht mehr aktuell. Der Anwalt und ich hatten uns im November darauf geeinigt dass er sich bzgl. meiner Sachlage, schriftlich mit meinem Arbeitgeber in Kontakt setzen wird. Darüber sollte ich jedoch ebenfalls schriftlich informiert werden. Ich habe jedoch nichts vom Anwalt erhalten, bin deshalb davon ausgegangen er habe das verfahren eingestellt. (aufgrunddessen das kein Versicherungsschutz bestand)
Nun bekomme ich heute eine Rechnung in Höhe von 226,10 € was ich innerhalb von 10 Tagen zahlen soll. Meine frage: muss ich diesen Betrag bezahlen obwohl es ja zu keinem schreiben an meinem Arbeitgeber gekommen ist? Letztendlich hat er mich ja weder darauf hingewiesen dass er meinen Arbeitgeber nicht damit konfrontiert hat noch habe ich zuvor den Betrag genannt bekommen, was ich für ein erstgespräch zahlen soll.