Hat sich erledigt. Mit USB Stick gehts ;)

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es gilt als quereinstieg, da das eigentlich gleiche fach an der anderen Uni einen anderen Namen hat. wie wird das dann gehandhabt?

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Danke, dass ihr so schnell antwortet. In Foren über Recht etc warte ich schon den halben Tag -.-

Ich dachte auch, dass es sehr absurd und kindisch ist, wegen sowas zum Anwalt zu rennen... Ich habe sogar noch den Screenshot davon, dass ich unter den Artikel geschrieben hatte, dass es Makel gibt und deswegen der niedrige Preis.

Aber nein, der/die/das Käufer unterstellt mir, dass für mich 5€ nichts wert sind, für sie aber schon etc pp... Oh man, ich bin froh, unter 5€ Essen für ein paar Tage zu bekommen, was denken sich manche Leute eigentlich?!

Und ich schätze schon, dass diese Person mit nem Anwalt kommt. Ich traue so Leuten ALLES zu... Vorallem hab ich dauernd mal wieder auf irgendwas hingewiesen in der privaten Konversation und es wurde nie drauf eingegangen, da kommt man sich echt veräppelt vor...

Falls da wirklich was von nem Anwalt kommen sollte, schick ich dann da einfach einen formlosen Brief hin, dass ich auf die Mängel aufmerksam gemacht habe und dafür Beweise habe und dass auch mein kulantes Angebot des Rückgängigmachens nicht eingegangen wurde und somit nichts weiteres zuzufügen hätte.

Und ich weiß, dass ich es nicht zurück nehmen muss. Aber ich hätte viel lieber einen dankbaren neuen Besitzer dafür, da lege ich schon Wert drauf... :D

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