Zutritt für Sachverständigen abgelehnt?
Um eine Anwartschaft auf das Nacherbe (Immobilie mit Grundstück meiner Mutter) zu verkaufen (Interessent vorhanden), müsste ich den aktuellen Wert auf meine Kosten ermitteln lassen. (Nach § 2122, §2130 BGB habe ich ein Anrecht auf Auskunft zum Zustand der Immobilie, sowie ein Gutachten davon.)
Als ein von mir beauftragter Gutachter beim Vorerben (der in dem Haus wohnt) telefonisch einen Termin machen wollte, lehnte der Bewohner dies ab.
FRAGE: Muss ich das jetzt anwaltlich einleiten, ginge ein Schiedsmann oder wie kommt der Gutachter an den Zutritt der Immobilie, um ein umfangreiches Gutachten zu erstellen, welches nicht nur nach Aussenansicht erstellt wird?
Recht,
Erbschaft,
Wirtschaft und Finanzen