hallo leute, das ist was sehr spezifisches aber es könnte euch auch interessieren wenn ihr urlaub in einem EU land macht wie kroatien, welches den EURO noch nicht hat und ihr mit karte zahlt.
nun ist es so, dass banken dafür entgelte erheben und teilweise sehr schlechte kurse anbieten. (gut gegen die kurse hat man wenig in der hand) aber sehr wohl für die entgelte wegen der anderen währung!
die verordnung ist gültig und ihr könnt gerne hineinlesen-->
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009R0924:DE:NOT
konkret geht es mir um artikel 1 und artikel 3 jeweils absätze 1-3.
darin wird das gut erklärt. die rechtsabteilung der bank hat mir jedoch geantwortet dass im artikel 1 absatz 2 steht, dass es eben für länder ist die dabei sind. verweis auf artikel 14 --> jedes land steht im amtsblatt der eu. so wie find ich dieses bestimmte amtsblatt?
lg
ps: wenn kroatien also dabei ist müssten die banken also einiges an geld zurück zahlen :P