Sweet home 3D ist nicht schlecht

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Wenn Eltern Taschengeld zahlen, ist das sowas wie eine "Besitzübergabe", sprich ein Gegenstand,... wechselt den Besitzer. In diesem Fall bekommt man das Taschengeld geschenkt. Ich denke, rechtlich gesehen, gehört das Geschenk dann auch dem Beschenkten (wahrscheinlich muss man, wenn man die Sache ganz genau nimmt, auch noch einen Vertrag aufsetzen, der von beiden Seiten unterschrieben wird). Doch im Fall des Taschengeldes ist das wieder was anderes. Da die Person, die das Geld bekommt, ja minderjährig ist, gehört das Geld zwar ihr, doch sie darf es nicht eigenständig, sprich nur mit Erlaubnis der Eltern verwenden, also ausgeben, da die Eltern das Geld verwahren müssen und für Ihr Kind haften. Also, Taschengeld gehört zwar dem Kind, nützt ihm, ohne Erlaubnis der Eltern aber relativ wenig.

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Ich denke, dass man bei einem ganzjährigen Tilgungsdarlehen jedes Jahr eine "jährliche Rate" (Zins + Tilgung) bezahlen muss. Bei einem halbjährigen jedes Halbjahr. Ist nun der Zins und die Tilgungsraten beim ganz- und habjährigen Tilgungsdarlehen gleich hoch, verändert sich nichts, außer dass die Schulden schneller bzw. langsamer abbezahlt sind. Tilgungsraten und Zins sind vertraglich festgelegt.


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http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6sungsenthalpie

Vielleict hilft dir das etwas weiter ;)

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Mit 13 Jahren darf man eigentlich noch gar nicht arbeiten (z.B. Ferienjob). (In Österreich) ist das erst ab 15 Jahren erlaubt. Es ist aber auch ziemlich wahrscheinlich, dass in Deutschland das selbe Mindestalter gilt.

Jedoch glaube ich, dass nichts dabei wäre, wenn du mal Verwandte, Freunde, etc. fragst, ob du ihnen z.B. im Garten gegen eine kleine Bezahlung helfen kannst ;)

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