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linse89

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Zehnte Frage gestellt.
linse89
12.11.2017, 13:20
Rückzahlung Elterngeld bei Selbständigkeit?

Hallo ihr Lieben!

Habe gestern einen Brief der EG-Stelle bekommen mit einer Aufforderung zur Rückzahlung. Ich bin nebenberuflich selbständig und habe allerdings im angegebenen Bemessungszeitraum keinen Gewinn gemacht. Deshalb bin  ich nun ein bissen ratlos. Soll ich Widerspruch einlegen? In der angefügten Tabelle steht: Zustehende Leistung 668,57 €, Auszahlungsbetrag Antragsteller 680,83 € (das habe ich auch monatlich überwiesen bekommen). Die Differenz von 124,16 € soll ich nun erstatten. Müsste ich die nicht eigentlich bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

...zum Beitrag
Antwort
von linse89
12.11.2017, 14:34

Ja, alles in Ordnung. Habe einen Zahlendreher gelesen... :( *klatsch* Das Problem hat sich soeben erledigt. Danke. 😊

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