zunächst wäre zu klären, ob du einen Minijob (bis 400 EUR) oder eine Werkstudententätigkeit ausübst. denn je nachdem was von den beiden du ausübst, gilt eine andere Einkommensgrenze für den Anspruch in der Familienversicherung.
ist es ein Minijob (bis 400 EUR), dann kannst du weiter in der Familienversicherung bleiben.
ist es eine Werkstudententätigkeit, dann darfst du nur dann in der Familienversicherung bleiben, wenn du nicht mehr wie 365 EUR verdienst.
sobald man über diese monatlichen Werte kommt, und wenn es nur 2 EUR sind, dann fällt man aus der Familienversicherung raus.
da gibt es keine Ausnahmen. deine "Kollegen" meinen wahrscheinlich die Jahresgrenze von 4800 EUR, die sich nicht zwangsweise aus 12 x 400 EUR zusammensetzen muss, sondern auch mal 1 x 300 + 10 x 400 + 1 x 500 EUR zusammensetzen kann. auf das Jahr gesehen wird die Grenze dann nicht überschritten.
das zu prüfen und zu berechnen ist Aufgabe der Krankenkasse und
grundsätzlich hast du bzw. deine Mutter/dein Vater die PFLICHT der Krankenkasse alle deine Einnahmen mindestens einmal im Jahr offenzulegen. die Kasse prüft dann rückwirkend, in welchen Zeiträumen kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und fordert dafür die Beiträge nach. diese rückwirkende Forderung kannst du nicht verhindern, dass ist gesetzlich vorgeschrieben. du kannst das ganze vereinfachen, indem du regelmäßig deine Lohnzettel/Gehaltsabrechnungen bei der Krankenkasse einreichst.