Fenster im Treppenhaus offen oder zu
Wir wohnen in einem mehrframilienhaus zur Miete im in einer Dachgeschoschwohnung. Neben der Wohnungstür ist ein kleines Fenster was wir sogut wie dauerhaft geöffnet haben, da es im Flur nicht sehr angenehm riecht. nun will unsere vermieterin uns dies verbieten. wie ist es rechtlich richtig? müssen wir das fenster geschlossen halten oder darf sie uns das nicht untersagen
danke