Vielen Dank fuer alle Antworte.
Wie ist das also mit dem Vorschrift, dass der Kunde nach 6 Monaten beweisen soll, dass der Fehler vom Anfang war?
Ich habe auch geschrieben, dass der Klettverschluss haelt, ist er nur ein bisschen schwaecher. Ich weiss auch aus Erfahrung, dass wenn man die Schuhe immer noch traegt, so kann passieren, der Verschluss verbraucht sich einach. Wir wissen auch nicht, ob das Kind die Schuhe im Wasser nicht getragen hat. Zweite Sache: wenn ich einmal die Schuhe reklamiert habe, musste ich sogar die Sohle reinigen, weil der Verkauefer keine stinkenden und schmutzigen Schuhe annehmen wollte. Ich bin ein kleiner Verkaeufer und jede solche Situation ist ganz schwer. Die Leute lesen auch keine Beschreibungen der Produkte, beachten keine Groessentabellen und bestellen, dann senden sie die Produkte zurueck, weil es zu klein/gross ist. Das ist immer ein Schaden fuer mich. Solche Produkte kann ich aber noch zweites Mal verkaufen, aber solche Schuhe leider nicht mehr. Einmal hatten wir schon auch aehnliche Situation - Kundin hat uns ein Body zurueckgeschickt. Auch sehr schmutzig von einem Deodorant und Hunden- oder Katzenfell. Sie hatte es nur ein Wochenende - sie brauchte es wahrscheinlich fuer ein Party oder so und hat es zurueckgeschickt. Ich wuerde mich einfach schaemen das Produkt in solchem Zustand zurueckzusenden und noch das Geld frech zurueck wollen...
Also wo ist ein Vorschrift, der die Verkaeufer in solchen Situationen schuetzt?Ich glaube es gibt irgendwo eine Grenze.....