hier ist ein exapml bsp :::::also mein erwachsener sohn wurde von seiner ex angezeigt das er sie vor inzwischen ca. 3 jahren in der beziehung vergewaltigt haben soll.Wir konnten allerdings beweisen das es diese vergewaltigung garnicht gegeben haben kann .Ist alles sehr kompliziert .Jedenfalls wurde das verfahren gegen meinen sohn nun nach fast einem jahr eingestellt und zwar unter einem paragrafen der einem freispruch gleichzusetzen ist ,wir haben das alles noch nicht schriftlich darum kann ich den genauen § nicht nennen .Wir überlegen nun ob wir gegenanzeige erstatten gegen die ex wegen falscher verdächtigung oder sowas .Kennt sich jemand damit aus was haltet ihr für sinnvoll ?
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ja sie schon zum artzt gegenagen und als war gut für mich nun will ich was wissen nächstes jahr wird ich in franrkeich weiter studieren also austauschprogramm kann ´das sein dass die ermittlung eingestelt wird weil ich nciht mehr in germany lebe????