Versuchs mit fasten..unser Prophet Muhammed sallahu aleyhi ve selam hat es empfohlen.. Ließ dir das durch.
„und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter“ (Surah Al-Mu’minuun 23:5-7)
Allah (subhanahu wa ta’aalaa) lobt diejenigen, die ihre sexuelle Lust mit ihren Ehefrauen oder Sklavinnen erfüllen, und hält diejenigen, die ihre sexuelle Lust mit anderem außer diesen Befriedigen für Übeltäter, die das von Allah erlaubte verlassen, um unerlaubt sexuelle Aktivitäten wie das Masturbieren zu begehen. Jenes hat viele schädliche Auswirkungen wie psychischer Schaden und Impotenz. Die islamische Schariah schützt den Mann vor allem, was seiner Religion, seinem Körper, seinem Geist, Geld oder Ehre schadet. (Fatwa Nr. 1376)
Er muss es bereuen und es nie wieder tun. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) riet dem jungen Mann, der nicht in der Lage ist zu heiraten und Versuchungen befürchtet (d.h. Zina zu begehen) zu fasten, denn das Fasten lindert die sexuelle Lust und hindert eine Person daran Zina zu begehen. (Fatwa Nr. 17042)
Diejenigen, die masturbieren sind keine Unzuchtbegehenden (Zaaniya), jedoch begehen sie eine Sünde und müssen sie bereuen. (Fatwa Nr. 16368)
Da er einen Schwur dafür geleistet hat mit dem Masturbieren aufzuhören, und es dann doch weiterhin machte, muss er für das Brechen des Schwurs Sühne (Kaffara) leisten. Diese Sühne ist es einen muslimischen Sklaven zu befreien, das Speisen von zehn bedürftigen Menschen oder diese zu einzukleiden. Wenn er nicht in der Lage ist, dies zu tun, muss er für drei Tage fasten. Wenn er jedoch in der Lage ist, die Bedürftigen zu speisen, ist die Menge der zu leistenden Lebensmittel ein halbes Sa‘ nach dem Maß der Leute von Medina, welches ca. 1,5 kg der Grundnahrungsmittel in seinem Land beträgt, wie z.B. getrocknete Datteln, Reis oder ähnliches. Wenn er in der Lage ist, zehn bedürftige Menschen zu bekleiden, muss er ein Qamis (langes Hemd), Izar und Rida (Kleid) für jeden Einzelnen von ihnen bereitstellen. (Fatwa Nr. 17042)