Meine Tochter geht seit 1 Jahr ins LOS in Wels/Österreich. Wir sind mit den Lernfortschritten sehr zufrieden, obgleich ich am Anfang doch sehr skeptisch war und die Kosten auch nicht ohne sind. Aber wir nehmen die Anfahrt von 25km in Kauf, weil wir gesehen haben, dass es was bringt und dass sie dabei auch noch motiviert ist. Wir hatten gerade den Lesetest nach einem Jahr und die Fortschritte waren für mich sehr beeindruckend. Auch das Feedback der Klassenlehrerin betreff der Lesefortschritte ist sehr positiv. Seit Kurzem hat meine Tochter begonnen auch selbst ein wenig zu lesen. Ich denke wir werden sie noch länger dort lassen, weil ohne ordentliche Lesekompetenz bist in der Gesellschaft unten durch - egal welche Stärken man in anderen Bereichen hat. (Sogar meine 78 jährige Mutter hat mir erzählt, dass sie vor kurzem in einem Geschäft war in dem die ca 50-jahrige Verkäuferin Kaffee mit einem e schrieb. Die Kompetenz dieser Verkäuferin sinkt enorm, weil wenn jemand nicht mal schreiben kann, dann kann man sich schon denken, wie´s um die anderen Fähigkeiten aussieht... der landläufige Gedanke) Da ich das meiner Tochter ersparen möchte, werden wir weiterhin das Lese- und Rechtschreibtraining bei LOS besuchen - trotz Kosten und dem zeitlichen Aufwand für die Familie.
Ich empfehle auf jeden Fall Geld in die Ausbildung der Kinder zu investieren,

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Nach dem gestigen Service habe ich es schwarz auf weiß: Vw übernimmt 70% der Lohnkosten und 100% der Materialkosten beim Kupplungsschaden. Dies wird von VW mit Gwl abgekürzt (das wird am Formular von VW mit Gwl abgekürzt...)

Ich sehe hier einen Hinweis, dass VW zugesteht, dass es hier durch fehlerhafte Teile zu Problemen kommen kann (aber nicht muss). Daher springt VW im Falle eines Auftreten des Schadens mit einer finanziellen Unterstützung ein, obwohl die Herstellergarantie schon abgelaufen ist und der Hersteller gar nicht mehr zahlen müßte.

Da auch noch 100% vom Material übernommen werden, ist für mich klar, dass ein fehlerhaftes Teil im Produkt verbaut wurde und dies auch dem Hersteller bewußt ist.

Daher hat meiner Meinung nach der (verdeckte) Mangel bereits bei Kauf des Produkts bestanden (weil die schadhafte Kupplung wurde bei Produktion eingebaut) und somit sind die Kosten von jenem Händler zu tragen, der dieses Produkt verkauft hat, weil ich somit nachweisen kann, dass bereits bei Kauf das Produkt schadhaft war. Oder?

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