Antwort
Grundsätzlich JA, aber weil du noch minderjährig bist gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, außerdem bist du ja nur bedingt Einsatzfähig da du Tagsüber in der Schule bist und deren Verpflichtet bist! Das bedeutet ab dem 16. Lebensjahr darfst du zum Einsatz, doch ist es durch Vorschrift so gesehen das du ab 16 deine Grundausbildung anfängst und mit 18 komplett fertig bist somit du auch dann in denn wirklich aktiven Dienst treten kannst!