Hallo die Minusstunden solltest Du schon nach arbeiten, aber du wirst zur Prüfung zugelassen.Das ist meine Meinung.Wenn Du nach der Endprüfung noch bei der Firma bleibst bekommst ja eh neuer Arbeitsvertrag.
Gruß Thorsten
Hallo die Minusstunden solltest Du schon nach arbeiten, aber du wirst zur Prüfung zugelassen.Das ist meine Meinung.Wenn Du nach der Endprüfung noch bei der Firma bleibst bekommst ja eh neuer Arbeitsvertrag.
Gruß Thorsten
ja ich kenne die, die machen moment für mich die Beratung,und denke das die ehrlich sind und wirklich das Interesse des Mandaten vertretten.
Hallo habe große Problem, wir haben im Oktober einen 3000€ Kredit beantragt mit Cash Line Kredit aus Schifferstadt.Erst wurde geschrieben, das es kein problem wäre ein Kredit zu bekommen auch wenn man nur 830 € Netto verdienst hast. Dann kahm wieder Brief ein Brief, das der Kredit nicht ausbezahlt wird, da noch ein Bonitätausgleich statt finden muß und soll 59€ zahlen für den Antrag.dies haben wir gemacht. Danach kahm wieder schreiben, das wir den Kredit nur bekommen wir Bürge bekommen oder ein einen Antrag mit Opulentia Baugenossenschaftantrag machen würden.Das würde 20 € kosten, wir sollen nur unterschreiben und nicht mehr ausfühlen. Habe extra alles Email und Dokomente immer eingescannt und per Email vorraus zugesendet.habe dann die Unterlagen nochmals per Post zu den Kredit Cash Line zugesendet.Danach kamm wieder Brief nach eine Woche.habe aber im Email mitgeilt , wenn der Kredit nicht ausbezahlt wird, das der Antrag von Opulentia Baugenossenschaftantrag ungültig ist. Danach kahm nur ein Brief noch das ohne Bürge der Kredit von der Bank nicht ausbezahlt wird.Dann haben wir nochmals per Email den Kredit Cash Line mitgeteil das wir den Kreditanfrage wiederrufen und keine Bedarf mehr haben . Haben aber auch Opulentia per Email mitgeteiil das wir alles wiederrufen. Da kahm leider nicht, heute sehen wir unsere Lohnabrechnung 50€ abgezogen und nun ß?
Regierung: Homo-Ehe "gleichbehandelt" Berlin (queer.de) - Nach Ansicht der Bundesregierung werden Eingetragene Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht der Ehe gleichbehandelt. Sie widersprächen insofern auch nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Die Regierung ist der Auffassung, dass die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien mit dem AGG ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Dies gelte auch für das Renten- und Steuerrecht. Es sei ohnehin im wichtigsten Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lebenspartnerschaft der Ehe im Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits gleichgestellt worden.
In der Antwort heißt es: "Soweit Ehen und Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht unterschiedlich behandelt werden (…), beruht dies auf dem Familienstand und nicht auf der sexuellen Orientierung".
Eingetragene Lebenspartner werden im Steuerrecht derzeit wie Fremde behandelt, obwohl sie wie Ehepartner eine Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Unterhalt eingehen. (dk/pm)
Und was mit dem ?
Wir beide arbeiten als Angestellte, beide Steuerklasse 1