Hallo. Habe das grade auch bekommen. Hast du da nun erfolgreich mit gemacht?
Bei einer anderen Frage hieß es, dass du da erfolgreich mitgemacht haben sollst. Wie lief das denn wenn das richtig ist?

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Danke für die Infos.
Da es sich bei mir um einen Tatifvertrag der IG BCE handelt und dieser in einigen Punkten dem gesetzlichen Bestimmungen besser gestellt ist, wird hier selbst ab dem 1. Arbeitstag bei Krankheit der Lohn weiter gezahlt.
Bei der IG Metall wird es genauso gehandhabt.

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Ausbildung: Nebenjob ausüben trotz Verbot vom Ausbilder

Hallo. Ein Freund von mir hat ein Problem, da ich hier schon oft hilfreiches gelesen habe, hoffe ich hier diesmal für ihn Hilfe zu finden.

Mein Kollege ist in einer Ausbildung, lebt alleine und ist auf einen Nebenjob angewiesen. Dies wurde auch schon vor Beginn der Ausbildung deutlich dem Ausbilder klar gemacht.

Nun untersagt er Ihn den Nebenjob aus unbekanntem Grund. Er hat sich in den letzten Monaten nichts zu schulden kommen lassen. Er sagt ihm nur, er müsse ihm keinen Grund nennen und möchte ihm bis ende diesen Jahres den Nebenjob untersagen. Darf er das überhaupt? und wenn er sagen würde, das Berichtsheft wird nicht regelmäßig geführt, müsste er das beweisen, oder reicht das wenn er es einfach sagt. Dies könnte er ja aus reiner Willkür sagen.

Er hat auch schon mehrfach mit ihm gesprochen und konnte ihn nicht umstimmen, obwohl er ihm seine ganze finanzielle Situation geschildert hat. Seine Antwort darauf, es sei nicht sein Problem. Mein Kollege fehlt vorne und hinten Geld. Staatliche Förderung gibt es auch keine, bzw nur wenig. Wohngeld bekommt er 50 Euro im Monat, BAB dem Grunde nach nicht möglich, da 2. Ausbildung, Kindergeld ist auch bald weg, da er bald 25 wird.

Wir wissen keinen Ausweg mehr, außer, dass er einfach die Nebentätigkeit ausführt. Seine Ausbildung leidet ja nicht darunter. Seine noten fallen nicht rapide ab, er ist immer wach auf der arbeit, kommt nicht zu spät und ist voll einsatzfähig. Was passiert, wenn er die Nebentätigkeit ausführt, trotz des Verbots vom Ausbilder??? Ist das ein Kündigungsgrund? Das Verbot ist ja nicht gerechtfertigt!

Bitte helft uns, mein Kollege hat Existenzängste, die kleine Ausbildungsvergütung reicht einfach nicht.

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Habe gerade mit der IHK telefoniert. Dort wurde mir die Auskunft gegeben, dass ein Auszubildender gar kein recht hat eine Nebentätigkeit auszuüben. In der Ausbildung ist die Freizeit dazu da, sich auszuruhen, um für die Ausbildung wieder fit zu sein... Wenn er den Job trotzdem ausführt kann er abgemahnt und gekündigt werden.

Was soll das? Dann kann mein Kollege gleich die Ausbildung schmeißen und sich einen Job suchen, Immernoch besser als Schulden zu machen und bald Privatinsolvenz anzumelden...

Was würdet ihr tun? Die Ausbildung abbrechen oder einfach den job machen und es drauf anlegen?

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