Weihnachtsgratifikation? Anspruch? Rückzahlung?

Ich möchte am 23.10.2017 kündigen und möchte nun wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Weihnnachtgratifikation habe bzw. ob ich diese zurückbezahlen muss, wenn ich erst nach Erhalt der Zahlung, also dann Ende November kündige. Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag:

Weihnachtsgratifiation

  1. Soweit der Arbeitgeber allgemein Weihnachtsgratifikation gewährt, erhält der AN diese ebenfalls. Diese beträgt im Regelfall ein Monatsgehalt. Während der Probezeit wird keine Gratifikation gezahlt.

2. Der AN erkennt an, dass die Gratifikation freiwillig gezahlt wird und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst.

3. Der Anspruch auf Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragsteile gekündigt wird oder infolge Aufhebungsvertrages endet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten, vom AN nicht zu vertretenden Gründen erfolgte. Dies gilt sinngemäß für einen Aufhebungsvertrag.

4. Der AN ist verplichtet. die Gratifikation zurückzubezahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher Kündigung oder verhaltsensbedingter Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihm zu vertretenden Gründen bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres oder, sofern die Gratifikation eine Monatsvergütung übersteigt, bis zum 30.06. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb des vorgenannten Zeitraums durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsvertrages ein Recht zur außerordentlichen oder verhaltsbedingten Kündigung des Arbeitgeber oder ein Aufhebungsvertrag des Arbeitnehmers ist.

5. Der Arbeitgeber ist berechtigt, mit seiner Rückzahlungsforderung die rückständigen ode rnach der Kündigung fälligen werdenden Vergütungsansprüche unter Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen aufzurechen.

Meine Kündigungsfrist beträgt:

3 Monate zum Quartalsschluss

Die Arbeitnehmer erhalten jährlich immer eine Weihnachtsgratifikation. vom Arbeitgeber.

Ist hier irgend etwas unwirksam. Habe ich nach Ausscheiden einen Anspruch bzw. muss ich dieser nach Ausscheiden zurück zahlen. Die Gesetzeslage ist hier etwas verwirrend.

Und da ich ja zum 31.03. kündige, scheide ich ja erst am 01.04. aus und der Rückzahlungsanspruch sagt, dass eine Rückzahlung verlangt werden kann, wenn ich bis zum 31.03. ausscheide. Das Weihnachtsgeld beträgt eine Monatsvergütung.

Somit muss ich es nicht zurück zahlen, wenn ich im Dezember kündigen würde oder?

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