§ 105 - Nichtigkeit der Willenserklärung

Dieser Paragraph sagt aus, dass man in einem betrunkenen Zustand nicht geschäftsfähig sei und daher ein abgeschlossener Vertrag ungültig ist.

Jetzt meine Frage, was wäre wenn man sich betrunken ein Hotelzimmer nimmt und am nächsten morgen, nicht in der Lage ist sich zu erinnern dieses Zimmer bei Bewusstsein gebucht zu haben.

Reintheoretisch müsste man dann ja nicht zahlen Idee bzw. sein Geld wieder kriegen..